Formellen Brief schreiben: Aufbau, Anrede, Betreff, Schlussformel

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Formellen Brief schreiben: Aufbau, Anrede, Betreff, Schlussformel

Ein formeller Brief in Deutschland besteht aus neun Pflicht-Elementen: Briefkopf, Anschriftfeld, Datum, Betreffzeile, Anrede, Brieftext, Grußformel, Unterschrift und gegebenenfalls Anlagen. Die Reihenfolge legt DIN 5008 in der aktuellen Ausgabe von 2020 fest, das Anschriftfeld sitzt in Form A 4,5 Zentimeter vom oberen Rand. Wer die Reihenfolge einhält, schreibt einen Brief, der im Sichtfenster-Umschlag korrekt landet und beim Empfänger als ernst gemeint ankommt.

Welcher Brief wird gelesen? Der mit „Hallo!" als Anrede, ohne Betreff, mit Datum irgendwo unter der Unterschrift und „MfG" am Ende. Oder der mit „Sehr geehrte Frau Schmidt," fettgesetztem Betreff zwei Leerzeilen drüber, Datum rechtsbündig oben und „Mit freundlichen Grüßen" ohne Komma. Du ahnst die Antwort. Und sie liegt nicht am Inhalt, sondern an der Form. Ein formeller Brief ist wie eine ordentliche Visitenkarte: Wer das Layout übersieht, wird vom Empfänger schon vor dem ersten Satz einsortiert. (Sachbearbeiter sortieren ihren Eingangsstapel nach Form-Eindruck, lange bevor sie das erste Wort lesen.) Diese Anleitung räumt das Layout-Chaos auf, Element für Element.

Welche neun Elemente gehören in einen formellen Brief?

Der formelle Brief läuft seit den 1920ern in einer festen Reihenfolge. Die DIN-5008-Norm in der aktuellen Ausgabe DIN 5008:2020-03 schreibt sie nicht gesetzlich vor, kulturell ist sie aber bindend. Wer die Reihenfolge bricht, signalisiert dem Empfänger Schludrigkeit, lange bevor das erste Argument auf dem Tisch liegt.

Die neun Pflicht-Elemente in der Reihenfolge:

  1. Briefkopf mit Absender, oben rechts oder links je nach Form
  2. Anschriftfeld mit Empfänger-Adresse, links oben im Sichtfenster-Bereich
  3. Datum, rechtsbündig, in einer der vier von DIN erlaubten Schreibweisen
  4. Betreffzeile, fett gesetzt, ohne das Wort „Betreff:" davor
  5. Anrede mit Komma am Ende
  6. Brieftext, der nach der Anrede mit Kleinbuchstaben weiterläuft
  7. Grußformel ohne Komma am Ende
  8. Unterschrift in Originaltinte
  9. Name in Druckschrift unter der Unterschrift

Optional, je nach Anlass:

  1. Anlagenvermerk, also eine Liste der Beilagen unter der Unterschrift
  2. Verteilervermerk, also eine Liste der CC-Empfänger, eher im B2B-Kontext

Eine Kleinigkeit, die viele übersehen: DIN 5008 hat das Wort „Betreff:" 2005 aus der Betreffzeile gestrichen. Der Wortlaut „Betreff: Mängelanzeige Wohnung XYZ" gilt seither als veraltet. Heute steht dort nur „Mängelanzeige Wohnung XYZ", fett gesetzt, zwei Leerzeilen unter dem Datum. Wer das Wort trotzdem mitschreibt, outet sich als Briefschreiber im Stand der späten 1990er. (Eine Marotte, die Sachbearbeiter beim Sortieren noch heute schmunzeln lässt.)

Wie ordnet DIN 5008 die Elemente auf dem Blatt an?

DIN 5008 kennt zwei Layouts: Form A und Form B. Der Unterschied liegt im Briefkopf-Bereich. Form A reserviert die oberen 4,5 Zentimeter für den Absender, Form B reserviert dafür 9,0 Zentimeter. Darunter beginnt jeweils das Anschriftfeld mit den Empfänger-Daten. Die Maße sind aus dem aktuellen Beuth-Eintrag zu DIN 5008 übernommen, eine frei zugängliche Zusammenfassung gibt die IHK Frankfurt.

ElementForm A (kurzer Briefkopf)Form B (langer Briefkopf)
Höhe Briefkopf-Bereichbis 4,5 cm vom oberen Blattrandbis 9,0 cm vom oberen Blattrand
Anschriftfeld Beginn4,5 cm vom oberen Rand9,0 cm vom oberen Rand
Anschriftfeld Höhe4,0 cm (9 Zeilen bei 11 pt)4,0 cm
Anschriftfeld Breite8,5 cm8,5 cm
Linker Rand2,41 cm2,41 cm
Rechter Randmin 0,81 cm, empfohlen 2,0 cmgleich
Unterer Randmin 1,69 cmgleich
Briefumschlag mit Sichtfenster, durch das die Empfänger-Adresse nach DIN 5008 sichtbar ist
Das Anschriftfeld nach DIN 5008 sitzt exakt im Sichtfenster eines DIN-lang-Umschlags.

Das Anschriftfeld misst in beiden Formen 8,5 Zentimeter Breite und 4,0 Zentimeter Höhe. Diese Maße verzahnen sich präzise mit DIN 678. Die Schwester-Norm legt die Sichtfenster-Position auf Briefumschlägen fest: Bei einem DIN-lang-Umschlag ist das Sichtfenster 90 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, sitzt 22 Millimeter vom oberen Rand. Wer das Anschriftfeld nach DIN 5008 platziert, sieht den Empfänger durchs Fenster. (Wer's einen Zentimeter zu hoch tippt, sieht plötzlich „Mit freundlichen Grüßen" durchs Fenster, und der Brief geht entweder zurück oder versickert in der Sortier-Anlage.)

FrankKi nutzt automatisch Form A. Du tippst Anrede und Betreff direkt im iPhone, den Brieftext darunter, das Anschriftfeld landet auf den 4,5 Zentimetern vom oberen Rand, die 8,5 mal 4,0 Zentimeter bleiben stabil. Der Brief passt im DIN-lang-Sichtfenster-Umschlag der Deutschen Post auf den Millimeter, du brauchst kein Lineal.

Form A reicht für rund 95 Prozent aller Privat- und Behördenbriefe. Form B brauchst du nur, wenn der Briefkopf wirklich Logo, mehrzeilige Adresse und einen Bezugszeichen-Kasten unterbringen muss. Im Privatbrief ist Form B Overengineering.

Welche Anrede passt zu welchem Empfänger?

Die Anrede ist die heikelste Stelle im formellen Brief. Sie entscheidet, ob der Empfänger sich gemeint fühlt oder ob der Brief in den Stapel „später vielleicht" wandert. Der Duden-Stilratgeber zu Anrede und Grußformel gibt klare Regeln, die DIN 5008 übernommen hat.

EmpfängerKorrekte AnredeKomma am EndeFolge-Buchstabe
Bekannter Name, FrauSehr geehrte Frau Schmidt,jaklein
Bekannter Name, MannSehr geehrter Herr Schmidt,jaklein
Doppelname mit DoktortitelSehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Lange,jaklein
Mehrere EmpfängerSehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr Müller,jaklein
Name unbekanntSehr geehrte Damen und Herren,jaklein
UniversitätsprofessorinSehr geehrte Frau Professorin Schmidt,jaklein
AnwältinSehr geehrte Frau Rechtsanwältin Schmidt,jaklein
Neutrale Anrede (Duden 2018)Guten Tag Frau Schmidt,jaklein

Drei Regeln gelten überall: Komma am Ende der Anrede, Kleinbuchstabe am Anfang des nächsten Satzes, Leerzeile zwischen Anrede und Brieftext. Die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren" gehört in den Brief, wenn der konkrete Sachbearbeiter wirklich nicht zu finden ist. Bei Behörden steht der Name oft im Impressum der Webseite oder auf dem Bescheid, manchmal genügt ein 30-Sekunden-Anruf in der Telefonzentrale. „Hallo Frau Schmidt," in einem Versicherungsbrief? Besser ist: „Sehr geehrte Frau Schmidt,". Hallo gehört in die WhatsApp.

Aber Vorsicht bei Spezial-Titeln. Akademische Titel werden in die Anrede aufgenommen, der Vorname bleibt weg. „Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Lange," ist korrekt, „Sehr geehrte Frau Dr. Anna Schmidt-Lange," wirkt schwerfällig. Bei einer Universitätsprofessorin steht „Sehr geehrte Frau Professorin Schmidt," ohne den Doktortitel daneben, weil der Professor-Status den Doktor schon einschließt. Im Zweifel den Titel aus dem offiziellen Briefkopf der Person übernehmen, dann liegst du nie daneben.

Eine kleine Neuerung aus dem Stilratgeber: Der Duden hat 2018 die neutrale Anrede „Guten Tag Frau Schmidt," in die Empfehlungsliste aufgenommen, vor allem für Empfänger, deren Geschlecht nicht eindeutig ist oder die selbst keine geschlechtsspezifische Anrede wünschen. Im Behördenkontext ist sie noch selten, in der Wirtschaft setzt sie sich langsam durch. Die Bundesverwaltung selbst empfiehlt im Leitfaden Bürgerkommunikation die klassische „Sehr geehrte Frau Schmidt,"-Form, lässt aber die neutrale Variante zu.

Welche Schlussformel ist heute angemessen?

Die Grußformel macht weniger aus als die Anrede, sie kann aber den Eindruck im letzten Moment kippen. „Hochachtungsvoll" wirkt heute kühl bis ironisch, „Mit besten Grüßen" zu vertraut beim Erstkontakt, „Liebe Grüße" deplatziert im formellen Brief.

SchlussformelWann angemessenWann unpassend
Mit freundlichen GrüßenStandard für jeden formellen Brieffast nie unpassend
Freundliche Grüßeetwas knapper, modernes Bürosehr formelle Behörden, juristische Korrespondenz
Mit besten Grüßenbekannte Geschäftsbeziehung, dritter oder vierter BriefErstkontakt
Mit verbindlichen GrüßenBehörde an Behörde, sehr formellPrivatperson an Privatperson
Mit kollegialen Grüßeninnerhalb einer Berufsgruppegegenüber Privatleuten
Hochachtungsvolljuristische Korrespondenz mit ernstem AnlassAlltagsbriefe, wirkt kühl bis ironisch

Hochachtungsvoll wirkt heute kühl. Im Zweifel mit freundlichen Grüßen. Diese Formel ist für 99 Prozent aller Anlässe der saubere Standard, vom Mietminderungsbrief bis zum Widerspruch gegen den Steuerbescheid. „Mit besten Grüßen" funktioniert ab dem dritten oder vierten Brief in einer Geschäftsbeziehung, beim Erstkontakt wirkt sie kumpelhaft. „Hochachtungsvoll" ist außer in einer Anwaltsbeschwerde oder einem Widerspruch mit ernstem Anlass schwer einzusetzen, der Empfänger könnte den Ton als sarkastisch lesen.

Ein technisches Detail, das kaum jemand kennt: Hinter der Grußformel steht kein Komma. Das ist eine harte Regel, keine Stilfrage. „Mit freundlichen Grüßen, Lisa Bergmann" ist falsch, korrekt ist „Mit freundlichen Grüßen" auf einer Zeile, dann drei Leerzeilen, dann die Unterschrift. Diese drei Leerzeilen sind Pflicht. Dort passt die Originalunterschrift hinein, ohne den Folgetext zu schneiden. „MfG" als Abkürzung für Schreibfaule? Besser ist: „Mit freundlichen Grüßen". Da geht's um die Visitenkarten-Wirkung, nicht um Tippfaulheit.

Bei einem Behördenbrief im Beamten-Kontext findet sich gelegentlich „Mit verbindlichen Grüßen" oder „Mit kollegialen Grüßen". Beide sind innerhalb der Verwaltung üblich, gegenüber Privatpersonen wirken sie distanziert. Wenn dein Empfänger eine Privatperson oder ein Anbieter im Verbraucherkontext ist, bleib bei „Mit freundlichen Grüßen", auch wenn der Anlass ernst ist.

Wie sieht der Aufbau im Praxis-Beispiel aus?

Drei Mini-Szenarien aus der Redaktion zeigen, wie die Aufbau-Regeln in echten Briefen zusammenlaufen. Alle drei sind Form-A-Briefe, alle drei halten die DIN-5008-Reihenfolge ein, und alle drei enden ohne Komma nach der Grußformel.

Briefblatt mit handschriftlicher Unterschrift in Tinte unter der Grußformel
Drei Leerzeilen zwischen Grußformel und Druckname machen Platz für die Originalunterschrift.

Lisa schreibt eine Mängelanzeige an ihre Hausverwaltung. Im Bad zeigt sich seit drei Wochen Schimmel an der Decke, die Heizung im Schlafzimmer fällt regelmäßig aus. Lisas Brief läuft in Form A: Briefkopf mit ihrer Adresse oben rechts, Anschriftfeld mit der Hausverwaltung links daneben, Datum „Berlin, 30.04.2026" rechtsbündig. Betreff fett gesetzt: „Mängelanzeige Wohnung Mustergasse 12, Hinterhaus, 2. OG". Anrede „Sehr geehrte Frau Müller,". Im Brieftext beschreibt Lisa den Zustand mit Datum der ersten Beobachtung und setzt eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung. Grußformel „Mit freundlichen Grüßen" ohne Komma. Drei Leerzeilen, dann die Unterschrift in Tinte, darunter „Lisa Bergmann" in Druckschrift. Anlage: „Foto-Dokumentation, 6 Bilder". Lisa schickt per Einwurf-Einschreiben für den Zugangsbeweis (Details im Sibling-Ratgeber zum Vergleich von Einschreiben und normalem Brief). Wer am Ende auch noch die Kaution zurückfordern muss, findet die saubere Brief-Variante in der Kautionsrückforderungs-Vorlage.

Karim schreibt einen Einspruch an das Finanzamt. Sein Steuerbescheid hat eine Werbungskostenpauschale gestrichen, die Karim für berechtigt hält. Sein Brief geht in Form A: Briefkopf mit seiner Adresse, Anschriftfeld mit dem Finanzamt München-Land, Datum rechtsbündig. Betreff fett: „Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2024, Steuernummer 198/123/45678, Bescheid-Datum 18.03.2026". Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren," (kein Sachbearbeiter im Bescheid genannt). Im Brieftext zitiert Karim die fragliche Position des Bescheids, verweist auf §347 AO als Rechtsgrundlage des Einspruchs und legt die Belege bei. Grußformel ohne Komma, drei Leerzeilen, eigenhändige Unterschrift in Tinte unter §126 BGB-Schriftform-Pflicht. Anlage: „Belegliste 1 bis 4". Karim schickt per Einschreiben mit Rückschein, weil das Finanzamt im Zugangs-Bestreiten notorisch ist (Verbraucherzentralen sammeln seit Jahren Beschwerden zu „angeblich nie angekommenen" Einsprüchen).

Fatma bittet ihre alte Versicherung um eine Bestätigung. Sie hat zum Stichtag 30. November 2025 ihren Vertrag gekündigt und braucht für die neue Versicherung einen Nachweis über das Vertragsende plus die Schadenfreiheitsklasse. Form A, Anrede „Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Lange," (Doppelname mit Doktortitel). Betreff fett: „Bitte um Bestätigung Vertragsende Versicherungsnummer 4711-22-AB, Stichtag 30.11.2025". Im Brieftext nennt sie Stichtag, Schaden-frei-Klasse SF 9 und bittet um Bestätigung per Post bis zum 15.05.2026. Grußformel und eigenhändige Unterschrift wie bei Karim. Wer den Stichtag-Mechanismus bei Kfz-Versicherungen verstehen will, findet die Logik im Pillar-Post zur Kfz-Versicherungs-Kündigung.

Welche fünf Fehler tauchen am häufigsten auf?

Fünf Fehler tauchen so oft auf, dass jeder Sachbearbeiter sie blind erkennt. Wer sie kennt, wirkt auf der Schreibtisch-Seite kompetenter, ohne ein Wort mehr zu verlieren.

  1. „Sehr geehrte Damen und Herren" trotz bekanntem Namen. Wirkt nachlässig, signalisiert: Mir war es egal, mit wem ich rede. Besser ist: Den Namen suchen, im Impressum oder durch einen kurzen Anruf. Wer 30 Sekunden recherchiert, beginnt den Brief mit „Sehr geehrte Frau Schmidt," und signalisiert: Ich habe mir Mühe gegeben.
  2. „Betreff:" als Wort vor der Betreffzeile. DIN 5008 hat das Wort 2005 abgeschafft. Trotzdem schreiben viele „Betreff: Mängelanzeige Wohnung XYZ", weil sie es so in der Schule gelernt haben. Heute steht dort nur „Mängelanzeige Wohnung XYZ", fett, zwei Leerzeilen unter dem Datum.
  3. Komma nach der Grußformel. „Mit freundlichen Grüßen, Lisa Bergmann" ist falsch. Die Grußformel steht ohne Komma, danach drei Leerzeilen, dann die Unterschrift. Das Komma stammt aus der englischen Briefkonvention („Sincerely yours, John Smith") und hat sich im Deutschen nie durchgesetzt.
  4. Drei Leerzeilen vor der Unterschrift werden nicht freigelassen. Wer den Brief am Bildschirm tippt und die Grußformel direkt mit dem Drucknamen abschließt, hat keinen Platz mehr für eine handschriftliche Unterschrift. Die drei Leerzeilen sind eine reine Layoutfrage. Sie machen die eigenhändige Unterschrift überhaupt erst möglich.
  5. Eingescannte Unterschrift unter §126-Schriftform-Pflicht. Wer einen Bürgschaftsvertrag, einen befristeten Mietvertrag über mehr als ein Jahr oder eine Verbraucherdarlehensvereinbarung schreibt, braucht eine eigenhändige Unterschrift in Tinte. Eingescannt und ausgedruckt reicht nicht. Bei Briefen in Textform nach §126b BGB ist die Anforderung lockerer, ein gedruckter Brief mit eingebetteter Unterschrift reicht. Die meisten Kündigungen seit Oktober 2016 liegen im §126b-Korridor, etwa eine McFit-Kündigung oder die meisten Streaming-Abos.

Wie nimmt FrankKi dir den Aufbau ab?

FrankKi formatiert jeden Brief automatisch nach DIN 5008 Form A. Du tippst Anrede und Betreff direkt im iPhone, den Brieftext darunter, das Anschriftfeld landet auf 4,5 Zentimetern vom oberen Rand, die Schriftgröße steht auf 11 Punkt Sans Serif, der Druck läuft auf 80g-Papier und der Versand geht via Deutsche Post. Pay-per-Use ab 3,19 Euro pro Brief, kein Abo, keine Mindest-Laufzeit. Wer schon weiß, wie der Aufbau geht, spart sich die Word-Vorlage, das Drucken in der Bibliothek und den Gang zur Filiale.

Was die App dir nicht abnimmt: die Schreib-Entscheidungen. Anrede und Schlussformel wählst du selbst, weil sie vom Anlass und vom Empfänger abhängen. Eine App kann zwischen „Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Lange," und „Sehr geehrte Damen und Herren," nicht entscheiden, ohne den Brief zu lesen. Aber sie kann verhindern, dass du das Anschriftfeld einen Zentimeter zu hoch tippst und der Brief deshalb am Sichtfenster-Umschlag scheitert.

Wenn du nach dem Schreiben wissen willst, wie lange dein Brief tatsächlich braucht, kannst du im Sibling-Ratgeber zu Postlaufzeiten in Deutschland 2026 die Werktag-Logik nachschlagen. Der Aufbau ist die halbe Miete, die andere Hälfte ist die Frist. Mehr zur App und zum Token-Modell findest du auf der Übersichtsseite.

Form schützt Inhalt. Wer die neun Aufbau-Elemente einhält, hat schon die halbe Wirkung gesichert, bevor der erste Satz im Brief steht. Das wussten Briefschreiber in den 1920ern, und das gilt heute genauso.

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Frequently Asked Questions

Wie ist ein formeller Brief in Deutschland aufgebaut?
Ein formeller Brief besteht aus neun Pflicht-Elementen in fester Reihenfolge: Briefkopf mit Absender, Anschriftfeld mit Empfänger, Datum, Betreffzeile, Anrede, Brieftext, Grußformel, Unterschrift in Tinte und Name in Druckschrift. Optional kommen Anlagenvermerk und Verteilervermerk dazu. Die Reihenfolge legt DIN 5008:2020-03 fest. Wer sie einhält, schreibt einen Brief, der beim Empfänger ernst genommen wird.
Wo gehört das Datum in einem formellen Brief hin?
Das Datum steht rechtsbündig, zwei Leerzeilen unter dem Anschriftfeld. DIN 5008 erlaubt vier Schreibweisen: numerisch (30.04.2026), ISO (2026-04-30), mit Monatsnamen (30. April 2026) und mit Ortsangabe (Berlin, 30. April 2026). Im Privatbrief ist die Variante mit Monatsnamen oder mit Ortsangabe beliebt, im Geschäftsbrief setzt sich die numerische Form durch.
Brauche ich „Betreff:" als Wort vor der Betreffzeile?
Nein, DIN 5008 hat das Wort „Betreff:" oder „Betr.:" im Jahr 2005 aus der Norm entfernt, weil es eingebürgert war und keine Information mehr trug. Heute steht in der Betreffzeile nur die Sache selbst, fett gesetzt, zwei Leerzeilen unter dem Datum und zwei Leerzeilen vor der Anrede. Wer das Wort trotzdem mitschreibt, nutzt einen Stand der späten 1990er.
Welche Anrede passt für mehrere Empfänger?
Bei zwei oder mehr namentlich bekannten Empfängern werden die Anreden hintereinander aufgeführt, getrennt durch Komma: „Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr Müller,". Die ranghöhere oder ältere Person wird zuerst genannt, im Zweifel alphabetisch. Sind die Empfänger nicht namentlich bekannt, gilt „Sehr geehrte Damen und Herren,". „An die Geschäftsleitung" ohne Anrede ist nur in einer förmlichen Eingabe erlaubt, nicht im Brieftext.
Welche Schlussformel ist heute angemessen?
Standard ist „Mit freundlichen Grüßen", für 99 Prozent aller formellen Anlässe der richtige Ton. „Hochachtungsvoll" wirkt heute kühl bis ironisch und gehört in juristische Korrespondenz mit ernstem Anlass. „Mit besten Grüßen" funktioniert ab dem dritten oder vierten Brief in einer Geschäftsbeziehung, beim Erstkontakt wirkt sie kumpelhaft. Hinter der Grußformel steht kein Komma, danach drei Leerzeilen, dann die Unterschrift.
Was ist der Unterschied zwischen DIN 5008 Form A und Form B?
Form A reserviert die oberen 4,5 cm des Briefblatts für den Absender-Briefkopf, Form B reserviert dafür 9,0 cm. Das Anschriftfeld beginnt jeweils direkt darunter und misst in beiden Formen 8,5 cm Breite und 4,0 cm Höhe. Form A reicht für rund 95 Prozent aller Privat- und Behördenbriefe. Form B brauchst du nur, wenn der Briefkopf Logo, mehrzeilige Adresse und Bezugszeichen-Kasten unterbringen muss.
Reicht eine eingescannte Unterschrift bei einem formellen Brief?
Es kommt auf die Form-Anforderung an. Bei §126 BGB-Schriftform (Bürgschaft, befristeter Mietvertrag über mehr als ein Jahr, Verbraucherdarlehen nach §492 BGB) braucht es eine eigenhändige Unterschrift in Tinte. Eingescannt und ausgedruckt reicht dort nicht. Bei §126b BGB-Textform (die meisten Kündigungen seit Oktober 2016) reicht ein gedruckter Brief mit eingebetteter Unterschrift, wie ihn FrankKi und andere Druckdienste liefern.
Brauche ich für einen Privatbrief auch DIN 5008?
Pflicht ist DIN 5008 in keinem Privatbrief, aber die Norm hilft beim Sichtfenster-Umschlag. Wer das Anschriftfeld nach DIN 5008 platziert, kann jeden DIN-lang-Umschlag mit Sichtfenster nutzen, ohne den Empfänger neu beschriften zu müssen. Bei Briefen an Behörden, Versicherungen, Banken oder Vermieter ist DIN 5008 außerdem die kulturelle Erwartung, ein Abweichen wirkt nachlässig. Im rein persönlichen Brief an Freunde oder Familie kannst du das Layout frei wählen.
Mira Schulze

Written by

Mira Schulze

Schreibcoach und Autorin at FrankKi Redaktion

Mira gibt seit zehn Jahren Schreibseminare für Unternehmen und Behörden und hat das Standardwerk "Klarer Brief, klarer Kopf" geschrieben. Bei FrankKi erklärt sie, wie du jeden Brief in klarem Deutsch formulierst und nach DIN 5008 formatierst.