Kaution zurückfordern: Musterbrief, Fristen, Rechte

Dein Vermieter hat deine Kaution und gibt sie nicht zurück. Das Gefühl ist miserabel, schließlich geht''s um dein Geld (bei drei Nettokaltmieten oft 1.500 bis 3.000 Euro). Die gute Nachricht: Du hast nach §551 BGB einen klaren Anspruch auf Rückzahlung, sobald der Vermieter keine offenen Forderungen mehr geltend machen kann. In der Regel sind das drei bis sechs Monate nach Auszug. Hier steht, wie du deine Kaution zurückforderst, mit Musterbrief und Fristsetzung.
Deine Rechte bei der Kautionsrückforderung
Die Mietkaution ist kein Geschenk an deinen Vermieter. Sie sichert seine Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und nur diese. Was das konkret bedeutet:
Nach §551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Dein Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Privatvermögen auf einem Sparkonto anlegen, und die Zinsen stehen dir zu. Wenn er das nicht getan hat, ändert das nichts an deinem Rückzahlungsanspruch (er schuldet dir dann auch die entgangenen Zinsen).
Aber hier kommt der Haken: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Rückgabefrist. Der BGH hat 2006 entschieden, dass dem Vermieter eine angemessene Prüffrist einzuräumen ist (Az. VIII ZR 71/05). Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Als Faustregel gelten drei bis sechs Monate. Danach hast du das Recht, dein Geld zu fordern.
Die wichtigsten Paragraphen im Überblick
| Paragraph | Was er regelt |
|---|---|
| §551 BGB | Kaution max. 3 Nettokaltmieten, getrennt anzulegen, Zinsen gehören dem Mieter |
| §195 BGB | Dein Anspruch verjährt nach 3 Jahren |
| §199 BGB | Die 3-Jahres-Frist beginnt am 31. Dezember des Auszugsjahres |
| §548 BGB | Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Wohnungsschäden verjähren 6 Monate nach Rückgabe |
| §320 BGB | Einrede des nicht erfüllten Vertrags (Vermieter muss erst ordentlich abrechnen) |
Ein wichtiges Detail zu §548 BGB: Seit dem BGH-Urteil vom 10. Juli 2024 (Az. VIII ZR 184/23) dürfen Vermieter auch mit verjährten Schadensersatzforderungen aufrechnen, solange sie die Aufrechnung vor Verjährung hätten erklären können. Das klingt technisch, heißt aber: Dokumentiere den Wohnungszustand bei Auszug und fordere deine Kaution zügig zurück.
Musterbrief: Kaution zurückfordern mit Fristsetzung
Der Brief unten enthält alles, was du brauchst: klare Zahlungsaufforderung, konkrete Frist, Hinweis auf die nächsten Schritte bei Nichtzahlung. Kopiere ihn, passe die Daten an, und schick ihn per Einschreiben.
Max Mustermann Neue Straße 12 10115 Berlin An Hausverwaltung Beispiel GmbH Alte Straße 45 10117 Berlin Berlin, 15. April 2026 Betreff: Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung Musterweg 7, 10119 Berlin Mietvertrag vom 01. Januar 2022, Mietende zum 31. Januar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, das Mietverhältnis für die oben genannte Wohnung endete zum 31. Januar 2026. Die Wohnungsübergabe fand am 30. Januar 2026 statt. Bei Mietbeginn habe ich eine Kaution in Höhe von 2.400,00 Euro gezahlt. Seit dem Ende des Mietverhältnisses sind mehr als drei Monate vergangen. Eine Abrechnung über die Kaution habe ich bisher nicht erhalten. Hiermit fordere ich Sie auf, die Mietkaution zuzüglich aufgelaufener Zinsen bis spätestens 30. April 2026 auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Max Mustermann IBAN: DE89 1234 5678 9012 3456 78 BIC: BELADEBE Sollte die Zahlung nicht fristgemäß erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, einschließlich eines gerichtlichen Mahnbescheids. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Mit FrankKi schickst du den Brief direkt vom iPhone, und Einschreiben lässt sich mit einem Tipp dazubuchen. So hast du den Nachweis, dass dein Vermieter den Brief erhalten hat.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Dein Vermieter ignoriert deinen Brief? Dann hast du mehrere Optionen (und solltest sie auch nutzen, denn Abwarten hilft hier niemandem):
- Zweite Mahnung mit kürzerer Frist. Setze sieben Tage, nicht nochmal 14. Das signalisiert, dass du es ernst meinst.
- Gerichtlicher Mahnbescheid. Das geht online unter online-mahnantrag.de und kostet bei 2.400 Euro Streitwert etwa 36 Euro. Die meisten Vermieter zahlen spätestens jetzt.
- Mieterverein einschalten. Wenn du Mitglied bist, übernimmt der Verein die Korrespondenz und notfalls die Rechtsvertretung. Das kostet dich nichts extra.
- Fachanwalt für Mietrecht. Bei strittigen Fällen (Vermieter behauptet Schäden, du bestreitest sie) lohnt sich anwaltliche Hilfe. Die erste Beratung kostet meist unter 200 Euro.
Die häufigsten Vermieter-Tricks bei der Kaution
Ich hab''s in sieben Jahren Mieterberatung oft genug gesehen: Vermieter, die auf Zeit spielen, erfundene Schäden geltend machen oder schlicht ignorieren. Hier sind die klassischen Maschen und wie du damit umgehst:
Trick 1: Warten auf die Nebenkostenabrechnung
Dein Vermieter sagt, er könne die Kaution erst nach der Nebenkostenabrechnung zurückzahlen. Das stimmt teilweise: Er darf einen angemessenen Teil einbehalten, um mögliche Nachzahlungen abzusichern. Aber nicht die gesamte Kaution. Der BGH sagt, der einbehaltene Anteil darf nicht höher sein als die zu erwartende Nachzahlung (Orientierung: letzte Abrechnung). Fordere den Rest jetzt.
Trick 2: Schäden ohne Übergabeprotokoll
Dein Vermieter behauptet Schäden, die bei der Übergabe nicht protokolliert wurden. Ohne Übergabeprotokoll (oder Fotos mit Datum) steht Aussage gegen Aussage. Aber: Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass die Schäden während deiner Mietzeit entstanden sind. Ohne Beweis keine Aufrechnung.
Trick 3: Schönheitsreparaturen einbehalten
Dein Vermieter behält die Kaution wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen ein. Aber: Die meisten Schönheitsreparatur-Klauseln sind unwirksam. Starre Fristen (alle 3, 5, 7 Jahre), Quotenklauseln mit Prozentsätzen, oder eine Renovierungspflicht bei unrenoviert übernommenen Wohnungen sind laut BGH unzulässig. Lies deinen Mietvertrag, und wenn die Klausel einen dieser Fehler hat, schuldet du keine Renovierung.
Trick 4: Funkstille
Dein Vermieter antwortet einfach nicht. Das ist der nervigste, aber auch der leichteste Fall: Nach 14 Tagen ohne Reaktion ist der Mahnbescheid der logische nächste Schritt. Einschreiben dokumentiert, dass er deinen Brief erhalten hat.
Schritt für Schritt: So bekommst du deine Kaution zurück
- Warte die angemessene Frist ab. Drei Monate nach Auszug ist ein guter Zeitpunkt für die erste Aufforderung. Sechs Monate sind das Maximum, das du abwarten solltest.
- Schreibe den Musterbrief oben. Passe Daten, Beträge und Bankverbindung an. Setze eine konkrete Frist (14 Tage ab Zugang).
- Schicke den Brief per Einschreiben. Der Zugangsnachweis ist bei einem späteren Mahnbescheid bares Geld wert.
- Dokumentiere alles. Kopie des Briefs, Einschreiben-Beleg, frühere Korrespondenz, Übergabeprotokoll, Fotos.
- Reagiert der Vermieter nicht: Mahnbescheid. Online unter online-mahnantrag.de, dauert 15 Minuten, kostet rund 36 Euro bei 2.400 Euro Streitwert.
- Bei Widerspruch: Klage. Das Amtsgericht am Ort der Wohnung ist zuständig. Bei klarer Sachlage gewinnt der Mieter fast immer.
Verjährung: Wann es zu spät ist
Dein Anspruch auf die Kaution verjährt nach drei Jahren (§195 BGB). Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem das Mietverhältnis geendet hat (§199 BGB). Beispiel: Mietende am 31. Januar 2026 bedeutet Verjährungsbeginn am 31. Dezember 2026 und Verjährung am 31. Dezember 2029.
Das klingt nach viel Zeit, aber warte nicht. Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Durchsetzung (Vermieter umgezogen, Hausverwaltung gewechselt, Belege verschollen). Fordere deine Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Auszug.
Zinsen nicht vergessen
Nach §551 Abs. 3 BGB muss dein Vermieter die Kaution zu einem Zinssatz anlegen, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die Zinsen stehen dir zu. Bei 2.400 Euro Kaution über vier Jahre Mietdauer sind das bei aktuellen Zinssätzen rund 50 bis 100 Euro, die zusätzlich zu deiner Kaution gehören.
Und deshalb: Erwähne die Zinsen im Musterbrief. Viele Vermieter vergessen sie, du hast keinen Grund, ihnen das Geld zu schenken.
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Frequently Asked Questions
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
- Es gibt keine gesetzliche Frist. Der BGH sagt angemessen, das sind in der Praxis drei bis sechs Monate nach Auszug. Danach darfst du dein Geld fordern.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Schick eine zweite Mahnung mit 7-Tage-Frist. Ohne Reaktion: Mahnbescheid über online-mahnantrag.de beantragen. Das kostet bei 2.400 Euro Streitwert etwa 36 Euro und zeigt, dass du es ernst meinst.
- Darf der Vermieter wegen Schönheitsreparaturen einbehalten?
- Nur wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Starre Fristen (alle 3, 5, 7 Jahre), Quotenklauseln und Renovierungspflicht bei unrenoviert übernommenen Wohnungen sind unwirksam. Lies deinen Vertrag genau.
- Was passiert mit den Zinsen auf die Kaution?
- Die Zinsen gehören dir. Dein Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Sparkonto anlegen und die aufgelaufenen Zinsen bei Rückzahlung mit auszahlen.
- Kann der Vermieter wegen ausstehender Nebenkosten einbehalten?
- Ja, aber nur einen angemessenen Teil. Der BGH sagt, der einbehaltene Betrag darf nicht höher sein als die zu erwartende Nachzahlung. Nach der Nebenkostenabrechnung muss der Rest sofort zurück.
- Wann verjährt mein Anspruch auf die Kaution?
- Nach 3 Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Auszugsjahres. Beispiel: Auszug im Januar 2026 bedeutet Verjährung am 31. Dezember 2029.
- Muss ich per Einschreiben schreiben?
- Nicht zwingend, aber empfohlen. Bei Streit ist der Zugangsnachweis bares Geld wert. Einschreiben kostet 2,85 Euro extra und beweist, dass dein Vermieter den Brief erhalten hat.

Written by
Lena HofmannMietrechtsberaterin at FrankKi Redaktion
Lena hat sieben Jahre bei einem großen deutschen Mieterverein gearbeitet und Mieter zu Mietminderung, Nebenkosten, Eigenbedarfskündigung und Modernisierung beraten. Sie schreibt bei FrankKi alle Mietrechts-Themen.