Als Wohnungseigentümer kannst du nach § 18 Abs. 4 WEG Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Hier findest du die richtige Adressierung und einen Musterbrief.
Die Wohnungsgeberbestätigung fehlt nach dem Einzug? Hier erfährst du, welche Angaben hineingehören, warum die Zwei-Wochen-Frist weiterläuft und wann du die Meldebehörde informieren musst.
Dein Vermieter rückt die Kaution nicht raus. Hier steht, wie du sie rechtssicher einforderst, mit Musterbrief, Fristsetzung und den nächsten Schritten wenn er trotzdem nicht zahlt.