WEG-Unterlagen bei der Hausverwaltung einsehen: Antrag und Vorlage
Als Wohnungseigentümer kannst du nach § 18 Abs. 4 WEG Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Hier findest du die richtige Adressierung und einen Musterbrief.

Als Wohnungseigentümer kannst du von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Der Anspruch steht dir als Eigentümer zu. Rechtlich richtest du die Bitte an die Gemeinschaft, praktisch schickst du sie meistens an die Hausverwaltung mit dem Zusatz "c/o Verwaltung". Nenne die Wohnanlage, deine Einheit, die gewünschten Unterlagen, den Zeitraum und konkrete Terminvorschläge. § 18 Abs. 4 WEG spricht von Einsicht. Daraus folgt nicht automatisch, dass du Originale mitnehmen oder beliebig viele kostenlose Kopien verlangen kannst. Ein Einwurf-Einschreiben ist für den Antrag nicht vorgeschrieben. Es kann aber helfen, den Zugang zu dokumentieren.
Fertige Vorlage für die Hausverwaltung. Du trägst Objekt, Einheit, gewünschte Unterlagen, Zeitraum und Termine ein. Die Vorlage richtet den Antrag an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und bittet die Verwaltung um die praktische Terminabstimmung.
Auf der Vorlagenseite findest du auch eine DOCX- und PDF-Datei zum Herunterladen.
Wem gehört das Einsichtsrecht?
§ 18 Abs. 4 WEG gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht, von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu verlangen. Du musst dafür nicht erst einen besonderen Verdacht oder einen Streit über die Jahresabrechnung begründen.
Das Recht gehört nicht automatisch jedem Bewohner des Hauses. Wer eine Wohnung nur mietet, ist nicht allein deshalb Wohnungseigentümer. Für einen Antrag im Namen eines anderen Eigentümers solltest du deine Vertretungsbefugnis offenlegen und einen passenden Nachweis bereithalten.
Der Adressat ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. In der täglichen Abwicklung ist meistens die bestellte Hausverwaltung die richtige Kontaktstelle. Adressiere den Brief deshalb zum Beispiel an "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer [Name oder Anschrift der Anlage], c/o [Name der Hausverwaltung]". So bleibt klar, für wen du die Einsicht verlangst, ohne die Verwaltung als alleinige Anspruchsgegnerin zu bezeichnen.
Welche Unterlagen kannst du benennen?
Die Verwaltungsunterlagen müssen einen Bezug zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums haben. In der Gesetzesbegründung zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz werden unter anderem Verträge, Kontoauszüge und Pläne als Beispiele genannt. Je konkreter deine Liste ist, desto leichter kann die Verwaltung die Unterlagen zusammenstellen.
- Jahresabrechnung und Einzelabrechnung für ein bestimmtes Abrechnungsjahr,
- Rechnungen, Angebote und Wartungsverträge für eine konkrete Maßnahme,
- Versicherungsverträge und Schadenunterlagen zur Gemeinschaft,
- Beschlusssammlung und Unterlagen zu einem bestimmten Beschluss,
- Wirtschaftsplan, Vermögensbericht oder Kontoauszüge für einen klar benannten Zeitraum,
- Pläne und Schriftverkehr, soweit sie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betreffen.
Ein pauschaler Satz wie "ich möchte alles sehen" führt eher zu Rückfragen. Schreib stattdessen, ob du eine bestimmte Abrechnung, eine Sanierung oder eine Kostenposition prüfen möchtest. Bei einem konkreten Thema kannst du die Unterlagen und den Zeitraum auf wenige Zeilen begrenzen.
Einsicht, Kopien und Originale sind nicht dasselbe
Das Gesetz gibt dir ein Recht auf Einsicht. Du sollst die Verwaltungsunterlagen ansehen und prüfen können. Es verspricht dir nicht automatisch die Herausgabe von Originalen. Originale gehören in der Regel in die Dokumentation der Gemeinschaft und sollten dort bleiben.
Wenn du einzelne Seiten für deine Prüfung brauchst, kannst du in derselben Anfrage um Kopien bitten. Formuliere das als konkrete Bitte und frage vorher, ob dafür Kosten entstehen. Ob, in welchem Umfang und zu welchen Kosten Kopien erstellt werden, hängt vom Dokument und vom Aufwand ab. Verlange deshalb keine pauschale kostenlose Komplettkopie, wenn du eigentlich nur wenige Belege prüfen willst.
Auch digitale Unterlagen sind Verwaltungsunterlagen. Bitte trotzdem um einen sicheren Weg und gib keine unnötigen personenbezogenen Daten weiter. Bei Kontoauszügen, Rechnungen und Schriftverkehr können Daten anderer Personen enthalten sein. Die Verwaltung muss den Datenschutz berücksichtigen, darf das Einsichtsrecht aber nicht mit einer pauschalen Antwort erledigen.
So bereitest du den Antrag vor
- Eigentum und Einheit nennen. Schreib deinen vollständigen Namen, die Anschrift der Anlage und die Nummer oder Bezeichnung deiner Einheit in den Brief.
- Unterlagen eingrenzen. Nenne Dokumentarten, Abrechnungsjahr, Maßnahme oder Kostenposition und den gewünschten Zeitraum.
- Termin vorschlagen. Bitte um einen Termin am Ort der Verwaltung und nenne mehrere passende Zeiten.
- Kopien ansprechen. Wenn du Kopien brauchst, benenne die Unterlagen und bitte um eine vorherige Information zu möglichen Kosten.
- Vertretung klären. Wenn eine andere Person für dich teilnehmen soll, nenne sie. Frage, ob die Verwaltung eine Vollmacht oder einen Identitätsnachweis verlangt.
Du musst keine lange Begründung schreiben. Ein Satz zum Zweck der Prüfung kann trotzdem helfen, etwa "Ich möchte die Abrechnung der Instandhaltungsmaßnahme aus dem Jahr 2025 nachvollziehen". Der Zweck ersetzt nicht die Liste der Unterlagen und macht aus dem Antrag auch keinen Anspruch auf Dokumente ohne Bezug zur Gemeinschaft.
Musterbrief für die Einsicht in WEG-Unterlagen
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Einheit / Wohnungsnummer] Gemeinschaft der Wohnungseigentümer [Name oder Anschrift der Anlage] c/o [Name der Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Antrag auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nach § 18 Abs. 4 WEG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Wohnungseigentümer der Einheit [Einheit / Wohnungsnummer] in der Wohnanlage [Anschrift des Objekts]. Hiermit verlange ich nach § 18 Abs. 4 WEG Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Einsicht soll sich auf folgende Unterlagen und den folgenden Zeitraum beziehen: [gewünschte Unterlagen und Zeitraum]. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen einen Termin am Ort der Verwaltung mit. Ich schlage folgende Termine vor: [Terminvorschläge]. Bitte nennen Sie mir außerdem die zuständige Ansprechperson und teilen Sie mir mit, ob ich bei der Einsicht Kopien einzelner Unterlagen anfertigen lassen kann und welche Kosten dafür entstehen. Falls die Einsicht durch eine Vertretung möglich ist, soll mich folgende Person begleiten oder vertreten: [Name und Anschrift der Vertretung oder "keine Vertretung"]. Eine Vollmacht reiche ich auf Wunsch ein. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wann die Unterlagen zur Einsicht bereitliegen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Wenn du selbst zum Termin gehst, schreib bei der Vertretung "keine Vertretung". Wenn eine andere Person teilnehmen soll, nenne sie vollständig und frage vorab nach den Anforderungen der Verwaltung. Eine Vollmacht ist nicht automatisch in jedem Fall gleich ausgestaltet. Die Verwaltung kann einen Nachweis verlangen, bevor sie einer anderen Person Einsicht ermöglicht.
Einschreiben: sinnvoll, aber keine Pflicht
§ 18 Abs. 4 WEG verlangt für den Antrag kein Einschreiben. Du kannst den Brief auch persönlich übergeben, per normaler Post senden oder einen von der Verwaltung akzeptierten digitalen Weg nutzen. Bitte die Verwaltung bei einem Portal um eine Eingangsbestätigung und speichere sie.
Wenn die Verwaltung nicht reagiert, ein Termin bereits mehrfach verschoben wurde oder eine Eigentümerversammlung bevorsteht, ist ein Einwurf-Einschreiben eine praktische Absicherung. Die Deutsche Post dokumentiert den Einwurf bei der Empfängeradresse. Das beweist den postalischen Zustellvorgang, aber nicht automatisch den genauen Inhalt des Umschlags.
Speichere deshalb vor dem Versand eine PDF-Kopie des unterschriebenen Briefs. Hefte die Sendungsnummer, den Auslieferungsbeleg und die Liste der Anlagen dazu. Eine Übersicht zu Einwurf, Übergabe und Rückschein findest du im Vergleich der Einschreiben-Varianten. Wenn du die Anfrage ohne Drucker versenden möchtest, kannst du die aktuelle Auswahl über FrankKi als Brief oder verfügbares Einschreiben prüfen.
Wenn die Verwaltung nicht reagiert
Prüfe zuerst, ob dein Schreiben die Gemeinschaft als Adressatin nennt und die Verwaltung nur als Zustell- und Terminadresse aufführt. Ergänze fehlende Angaben zur Einheit, zum Objekt oder zum Zeitraum. Eine klare, kurze Erinnerung mit Kopie des ersten Schreibens ist oft sinnvoller als ein zweiter pauschaler Antrag.
Bitte um eine konkrete Erklärung, wenn einzelne Unterlagen nicht bereitgestellt werden oder die Verwaltung nur einen Teil deiner Liste zulässt. Frage außerdem, ob du die Unterlagen vor Ort oder digital einsehen kannst und ob für Kopien Kosten berechnet werden. Nimm die Antwort und deine ursprüngliche Anfrage zur Eigentümerversammlung mit, wenn dort über die Verwaltung oder eine Abrechnung gesprochen wird.
Bei einer vollständigen Verweigerung, einem Streit über die Zuständigkeit oder einem engen Termin solltest du nicht allein aus einem Musterbrief heraus handeln. Mieterverein und Eigentümerverein sind nicht dasselbe. Als Wohnungseigentümer können je nach Fall eine Eigentümergemeinschaft, eine Beratungsstelle für Wohnungseigentumsrecht oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt die passendere Anlaufstelle sein.
Geht es dagegen um Belege einer Betriebskostenabrechnung, die dir dein Vermieter als Mieter gestellt hat, ist der Brief zur Betriebskostenabrechnung mit Belegeinsicht der nähere Fall. Das ist ein anderes Rechtsverhältnis. Vermieter und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht automatisch dieselbe Stelle.
Häufige Fragen
Wer darf Einsicht in WEG-Verwaltungsunterlagen verlangen?
Nach § 18 Abs. 4 WEG steht das Recht jedem Wohnungseigentümer zu. Wer die Wohnung nur mietet, wird durch das Mietverhältnis nicht automatisch zum Berechtigten nach dieser Vorschrift. Wenn du für einen anderen Eigentümer handelst, solltest du deine Vertretung offenlegen und einen passenden Nachweis bereithalten.
An wen schicke ich den Antrag?
Der Anspruch richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. In der Praxis schickst du den Brief meist an die Hausverwaltung mit dem Zusatz "c/o Verwaltung" und nennst die Gemeinschaft als eigentliche Adressatin. So kann die Verwaltung den Termin organisieren, ohne dass die rechtliche Zuordnung des Antrags unklar wird.
Welche WEG-Unterlagen kann ich einsehen?
Du kannst Unterlagen verlangen, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums relevant sind. Dazu können je nach Thema etwa Abrechnungen, Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Beschlusssammlungen und Pläne gehören. Nenne die Unterlagen und den Zeitraum möglichst genau, damit die Verwaltung deinen Antrag bearbeiten kann.
Habe ich automatisch Anspruch auf Originale oder kostenlose Kopien?
Nein. § 18 Abs. 4 WEG spricht von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Daraus folgt nicht automatisch, dass du Originale mitnehmen oder beliebig viele Kopien kostenlos erhalten kannst. Bitte um Kopien einzelner Unterlagen und lass dir mögliche Kosten vorher nennen.
Darf eine andere Person für mich zur Einsicht gehen?
Das solltest du vor dem Termin mit der Verwaltung klären. Nenne die Person vollständig und frage, ob eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis verlangt wird. Eine Vertretung ist nicht automatisch in jedem Fall zugelassen. Trage im Antrag entweder die Daten der vorgesehenen Person oder "keine Vertretung" ein.
Muss ich den Antrag per Einschreiben schicken?
Nein. Ein Einschreiben ist für den Antrag nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben kann aber sinnvoll sein, wenn du den Zugang bei einer stockenden Kommunikation oder einem späteren Streit dokumentieren möchtest. Speichere zusätzlich eine Kopie des unterschriebenen Schreibens, weil der Zustellnachweis den Inhalt des Umschlags nicht beweist.
Quellen
- § 18 WEG: Verwaltung und Benutzung
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/18791: Begründung zu § 18 Abs. 4 WEG
- Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben
Die ausfüllbare Fassung liegt auf der Vorlagenseite für WEG-Verwaltungsunterlagen. Weitere Briefe findest du in der Vorlagenübersicht.
Ausfüllen, prüfen, abschicken. FrankKi druckt, frankiert und bringt den Brief zur Post.
Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.
- § 18 WEG: Verwaltung und Benutzung Primary source
- Drucksache 19/18791: Begründung zu § 18 Abs. 4 WEG Primary source
- Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Primary source
- Wer darf Einsicht in WEG-Verwaltungsunterlagen verlangen?
- Nach § 18 Abs. 4 WEG steht das Recht jedem Wohnungseigentümer zu. Wer die Wohnung nur mietet, wird durch das Mietverhältnis nicht automatisch zum Berechtigten nach dieser Vorschrift. Wenn du für einen anderen Eigentümer handelst, solltest du deine Vertretung offenlegen und einen passenden Nachweis bereithalten.
- An wen schicke ich den Antrag?
- Der Anspruch richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. In der Praxis schickst du den Brief meist an die Hausverwaltung mit dem Zusatz "c/o Verwaltung" und nennst die Gemeinschaft als eigentliche Adressatin. So kann die Verwaltung den Termin organisieren, ohne dass die rechtliche Zuordnung des Antrags unklar wird.
- Welche WEG-Unterlagen kann ich einsehen?
- Du kannst Unterlagen verlangen, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums relevant sind. Dazu können je nach Thema etwa Abrechnungen, Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Beschlusssammlungen und Pläne gehören. Nenne die Unterlagen und den Zeitraum möglichst genau, damit die Verwaltung deinen Antrag bearbeiten kann.
- Habe ich automatisch Anspruch auf Originale oder kostenlose Kopien?
- Nein. § 18 Abs. 4 WEG spricht von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Daraus folgt nicht automatisch, dass du Originale mitnehmen oder beliebig viele Kopien kostenlos erhalten kannst. Bitte um Kopien einzelner Unterlagen und lass dir mögliche Kosten vorher nennen.
- Darf eine andere Person für mich zur Einsicht gehen?
- Das solltest du vor dem Termin mit der Verwaltung klären. Nenne die Person vollständig und frage, ob eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis verlangt wird. Eine Vertretung ist nicht automatisch in jedem Fall zugelassen. Trage im Antrag entweder die Daten der vorgesehenen Person oder "keine Vertretung" ein.
- Muss ich den Antrag per Einschreiben schicken?
- Nein. Ein Einschreiben ist für den Antrag nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben kann aber sinnvoll sein, wenn du den Zugang bei einer stockenden Kommunikation oder einem späteren Streit dokumentieren möchtest. Speichere zusätzlich eine Kopie des unterschriebenen Schreibens, weil der Zustellnachweis den Inhalt des Umschlags nicht beweist.

