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Mietrecht

Wohnungsgeberbestätigung fehlt: Was du jetzt tun kannst

Die Wohnungsgeberbestätigung fehlt nach dem Einzug? Hier erfährst du, welche Angaben hineingehören, warum die Zwei-Wochen-Frist weiterläuft und wann du die Meldebehörde informieren musst.

Von Pascal Lindenau8 Min. Lesezeit

Fehlt dir nach dem Einzug die Wohnungsgeberbestätigung, schreibst du den Vermieter oder die Hausverwaltung sofort an. Bitte um die Bestätigung mit Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und den Namen aller meldepflichtigen Personen. Nach § 19 BMG muss der Wohnungsgeber den Einzug innerhalb der zweiwöchigen Anmeldefrist schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, informierst du die Meldebehörde unverzüglich. Ein Einwurf-Einschreiben ist keine Pflicht, dokumentiert aber den Zugang deiner Anfrage.

Fertige Vorlage für deinen Vermieter. Du trägst Wohnungsanschrift, Einzugsdatum und die meldepflichtigen Personen ein. Der Brief bittet um die gesetzlich erforderliche Bestätigung und hält fest, was bei einer verspäteten Antwort passiert.

Vorlage jetzt ausfüllen

Auf der Vorlagenseite findest du auch eine DOCX- und PDF-Datei zum Herunterladen.

Wofür du die Wohnungsgeberbestätigung brauchst

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich nach § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dafür brauchst du den Einzug nicht nur im Mietvertrag, sondern in der gesetzlich vorgesehenen Bestätigung des Wohnungsgebers. Die Bestätigung ist ein eigener Nachweis. Sie ist nicht dasselbe wie eine Meldebescheinigung, die du von der Behörde nach der Anmeldung erhältst.

Mit "Wohnungsgeber" ist häufig der Vermieter gemeint. Auch eine beauftragte Hausverwaltung kann die Bestätigung ausstellen. Wer im konkreten Mietverhältnis als Wohnungsgeber auftritt, steht oft im Vertrag oder in der Einzugsabsprache. Wenn du unsicher bist, schick die Anfrage an die Stelle, die dir die Wohnung überlassen hat, und frage bei Bedarf zusätzlich die Meldebehörde.

Diese Angaben gehören hinein

§ 19 Abs. 3 BMG nennt die Pflichtangaben. Die Bestätigung enthält:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
  • den Namen des Eigentümers, wenn der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist,
  • das Einzugsdatum,
  • die Anschrift der Wohnung und
  • die Namen aller Personen, die sich für diese Wohnung anmelden müssen.

Schreib diese Daten auch in deine Anfrage. Dann kann der Empfänger die richtige Wohnung und den richtigen Einzug zuordnen. Bei einer Wohngemeinschaft oder einem Familienumzug nennst du alle meldepflichtigen Personen, nicht nur dich selbst.

Du musst dem Wohnungsgeber kein eigenes Fantasieformular unterschieben. Bitte ihn um die Bestätigung in der vorgesehenen Form. Wenn er die Bestätigung elektronisch direkt an die Meldebehörde übermittelt, kann er dir das dafür nötige Zuordnungsmerkmal mitteilen. Die konkrete Abwicklung kann die zuständige Meldebehörde erklären.

Die Zwei-Wochen-Frist läuft weiter

Die Frist beginnt mit dem Bezug der Wohnung. Die Unterschrift unter dem Mietvertrag ist dafür nicht der entscheidende Zeitpunkt. Auch wenn der Einzug schon erfolgt ist, solltest du die Anfrage sofort losschicken. Setz nicht einfach eine eigene Nachfrist an die Stelle der gesetzlichen Frist. Entscheidend ist, dass du die Meldebehörde rechtzeitig informierst, wenn die Bestätigung fehlt.

  1. Anfrage senden. Schreib den Vermieter oder die beauftragte Verwaltung mit den vollständigen Daten an.
  2. Antwortweg klären. Bitte um die schriftliche Bestätigung oder um die Information, wie sie elektronisch an die Meldebehörde übermittelt wird.
  3. Anmeldung erledigen. Vereinbare die Anmeldung bei der zuständigen Behörde und warte bei knapper Frist nicht auf eine lange Korrespondenz.
  4. Fehlen melden. Wenn die Bestätigung verweigert wird oder nicht rechtzeitig kommt, teilst du das der Meldebehörde unverzüglich mit.
  5. Belege behalten. Speichere deine Anfrage, die Anlagen, den Versandnachweis und jede Antwort.

Die Meldebehörde kann sich bei Bedarf selbst an den Eigentümer oder Wohnungsgeber wenden. Das steht in § 19 Abs. 5 BMG. Du solltest diese Möglichkeit nicht als Grund nehmen, deine eigene Mitteilung aufzuschieben. Eine falsche Wohnungsgeberbestätigung darf niemand ausstellen. Eine echte Bestätigung muss vom Wohnungsgeber oder einer beauftragten Person kommen.

Warum ein Einwurf-Einschreiben sinnvoll sein kann

Für deine Anfrage schreibt das BMG kein Einschreiben vor. Eine E-Mail, persönliche Übergabe oder ein Brief kann je nach Situation passen. Wenn der Einzug kurz bevorsteht oder die Kommunikation bereits stockt, ist ein Einwurf-Einschreiben trotzdem eine vernünftige Absicherung: Die Deutsche Post dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung.

Der Zustellnachweis zeigt den postalischen Vorgang. Er beweist nicht automatisch, welchen Text du in den Umschlag gelegt hast. Speichere deshalb vor dem Versand eine PDF-Kopie des unterschriebenen Schreibens und fotografiere den Einlieferungsbeleg. Mit der Sendungsnummer kannst du bei der Deutschen Post einen Zustellnachweis abrufen. Der Versandnachweis ersetzt aber nicht die Mitteilung an die Meldebehörde, wenn die Bestätigung fehlt.

Wenn du die Anfrage zusätzlich per E-Mail sendest, hebst du die gesendete Nachricht und die Antwort auf. Der Brief bleibt die klarere Papierakte, wenn du später den Zugang deiner Bitte nachvollziehen musst. Mehr zur Auswahl zwischen den Varianten steht im Ratgeber Einwurf-Einschreiben, Übergabe oder Rückschein.

So sollte deine Anfrage aussehen

Der Musterbrief bleibt bewusst bei einer Bitte um die gesetzlich erforderliche Bestätigung. Er erklärt nicht, der Vermieter müsse ein von dir vorausgefülltes Formular unterschreiben. Das ist wichtig, weil die Bestätigung nicht von dir selbst ausgestellt werden darf.

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Vermieters oder der Hausverwaltung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Anforderung der Wohnungsgeberbestätigung für [Wohnungsanschrift]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin am [Einzugsdatum] in die Wohnung [Wohnungsanschrift] eingezogen. Bitte bestätigen Sie mir meinen Einzug nach § 19 Abs. 1 BMG innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist schriftlich oder teilen Sie mir mit, wie Sie die Bestätigung elektronisch gegenüber der Meldebehörde abgeben.

Als meldepflichtige Personen ziehen ein: [Vor- und Nachnamen aller meldepflichtigen Personen].

Die Bestätigung soll die nach § 19 Abs. 3 BMG erforderlichen Angaben enthalten: Ihren Namen und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber, gegebenenfalls den Namen des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen. Soweit bekannt, lautet die Angabe zum Eigentümer: [Name des Eigentümers oder "entfällt"].

Ich bitte nicht um ein bestimmtes eigenes Formular. Bitte nutzen Sie die von der Meldebehörde vorgesehene Form oder teilen Sie mir die elektronische Abgabe mit. Eine Wohnungsgeberbestätigung darf nur von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Person ausgestellt werden.

Sollte ich die Bestätigung nicht rechtzeitig erhalten, muss ich dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir den vorgesehenen Übermittlungsweg mit.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Trag die Angaben sorgfältig ein. Bei der Wohnungsanschrift gehören gegebenenfalls Etage, Wohnungsnummer oder eine andere eindeutige Bezeichnung dazu. Wenn der Eigentümer nicht bekannt ist, schreibe das offen in die Anfrage. Erfinde keinen Namen, nur damit die Zeile gefüllt ist.

Wenn der Vermieter nicht antwortet

Schick nicht wochenlang Erinnerungen, während deine Anmeldefrist läuft. Informiere die Meldebehörde unverzüglich, sobald klar ist, dass die Bestätigung nicht rechtzeitig kommt. Nimm deine Anfrage und den Versandnachweis mit oder halte sie digital bereit. Die Behörde sagt dir, welche Unterlagen sie zusätzlich sehen will und wie sie mit der fehlenden Bestätigung umgeht.

Eine knappe, sachliche Erinnerung an den Vermieter kann trotzdem sinnvoll sein. Verweise auf dein erstes Schreiben, nenne das Einzugsdatum und bitte erneut um die Bestätigung. Formuliere keine Bestätigung selbst und unterschreibe nicht als Wohnungsgeber. Wenn dir jemand eine falsche Bestätigung anbietet, lehne das ab.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt?

Informiere die zuständige Meldebehörde unverzüglich darüber, dass du die Bestätigung nicht rechtzeitig erhalten hast. Warte nicht bis nach Ablauf der zweiwöchigen Anmeldefrist. Die Behörde erklärt dir, wie du die Anmeldung und den fehlenden Nachweis in deinem Fall weiterbearbeitest.

Welche Angaben müssen in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?

Nach § 19 Abs. 3 BMG gehören der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls der Name des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen hinein.

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben?

Nein. Die Bestätigung darf nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person ausstellen. Deine Anfrage darf die benötigten Angaben auflisten. Sie ersetzt nicht die offizielle Bestätigung und darf nicht im Namen des Wohnungsgebers unterschrieben werden.

Reicht der Mietvertrag als Wohnungsgeberbestätigung?

Verlass dich darauf nicht. Der Mietvertrag ist nicht automatisch die Bestätigung nach § 19 BMG, weil die Bestätigung bestimmte Angaben enthalten und vom Wohnungsgeber oder einer beauftragten Person ausgestellt werden muss. Frag die Meldebehörde, welche Unterlagen sie zusätzlich akzeptiert, und warte mit der Meldung nicht auf die Antwort des Vermieters.

Muss ich die Anfrage per Einschreiben schicken?

Nein. Für deine Anfrage gibt es keine allgemeine Pflicht zum Einschreiben. Ein Einwurf-Einschreiben ist sinnvoll, wenn du den Zugang deines Antrags dokumentieren möchtest. Speichere trotzdem eine Kopie des Schreibens, weil der Zustellnachweis nicht den Umschlaginhalt beweist.

Beginnt die Meldefrist am Tag der Vertragsunterzeichnung?

Nein. § 17 Abs. 1 BMG knüpft die zweiwöchige Frist an den Bezug der Wohnung, also an den Einzug. Für die konkrete Einordnung, etwa bei mehreren Wohnungen oder einem nur vorübergehenden Aufenthalt, ist die zuständige Meldebehörde die richtige Stelle.

Quellen

Die ausfüllbare Fassung liegt auf der Vorlagenseite für die Wohnungsgeberbestätigung. Wenn du den Brief ohne Drucker aufgeben möchtest, kannst du ihn über FrankKi als Brief oder verfügbares Einschreiben versenden. Welche Versandarten angeboten werden, zeigt dir die aktuelle Auswahl vor dem Bezahlen. Die Vorlagenübersicht enthält weitere Briefe für Miet- und Verbraucherfragen.

Brief verschickenVorlage: Wohnungsgeberbestätigung anfordern

Ausfüllen, prüfen, abschicken. FrankKi druckt, frankiert und bringt den Brief zur Post.

Quellen und Methodik

Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.

  1. § 17 BMG: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen Primary source
  2. § 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers Primary source
  3. Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Primary source
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt?
Informiere die zuständige Meldebehörde unverzüglich darüber, dass du die Bestätigung nicht rechtzeitig erhalten hast. Warte nicht bis nach Ablauf der zweiwöchigen Anmeldefrist. Die Behörde erklärt dir, wie du die Anmeldung und den fehlenden Nachweis in deinem Fall weiterbearbeitest.
Welche Angaben müssen in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Nach § 19 Abs. 3 BMG gehören der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls der Name des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen hinein.
Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben?
Nein. Die Bestätigung darf nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person ausstellen. Deine Anfrage darf die benötigten Angaben auflisten. Sie ersetzt nicht die offizielle Bestätigung und darf nicht im Namen des Wohnungsgebers unterschrieben werden.
Reicht der Mietvertrag als Wohnungsgeberbestätigung?
Verlass dich darauf nicht. Der Mietvertrag ist nicht automatisch die Bestätigung nach § 19 BMG, weil die Bestätigung bestimmte Angaben enthalten und vom Wohnungsgeber oder einer beauftragten Person ausgestellt werden muss. Frag die Meldebehörde, welche Unterlagen sie zusätzlich akzeptiert, und warte mit der Meldung nicht auf die Antwort des Vermieters.
Muss ich die Anfrage per Einschreiben schicken?
Nein. Für deine Anfrage gibt es keine allgemeine Pflicht zum Einschreiben. Ein Einwurf-Einschreiben ist sinnvoll, wenn du den Zugang deines Antrags dokumentieren möchtest. Speichere trotzdem eine Kopie des Schreibens, weil der Zustellnachweis nicht den Umschlaginhalt beweist.
Beginnt die Meldefrist am Tag der Vertragsunterzeichnung?
Nein. § 17 Abs. 1 BMG knüpft die zweiwöchige Frist an den Bezug der Wohnung, also an den Einzug. Für die konkrete Einordnung, etwa bei mehreren Wohnungen oder einem nur vorübergehenden Aufenthalt, ist die zuständige Meldebehörde die richtige Stelle.
Pascal Lindenau, Gründer von FrankKi
VonPascal LindenauGründer von FrankKi

Pascal Lindenau ist Gründer von FrankKi. Der Berliner entwickelt digitale Produkte, die alltägliche Aufgaben einfacher machen. FrankKi entstand aus einer simplen Frage: Warum ist es 2026 immer noch so umständlich, einen echten Brief zu verschicken? Auf dem Blog verantwortet Pascal die Ratgeber rund um Briefe, Kündigungen und Behördenpost und sorgt dafür, dass jeder Artikel sauber recherchiert und aktuell ist. Bei rechtlichen Themen ersetzen die Inhalte keine Rechtsberatung.

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