Was in diesen Brief gehört
Das hier entscheidet, ob der Brief seinen Zweck erfüllt. Es steht bereits in der Vorlage, hier steht, warum.
- 01
Nach § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Du musst dafür nicht erst einen besonderen Verdacht oder einen Streit über die Jahresabrechnung begründen.
- 02
Der Anspruch richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. In der Praxis schickst du den Brief meist an die Hausverwaltung und nennst die Gemeinschaft als eigentliche Adressatin, zum Beispiel mit "c/o Hausverwaltung".
- 03
Nenne die Unterlagen und den Zeitraum konkret. Abrechnungen, Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Beschlusssammlungen und Pläne können je nach Thema dazugehören, wenn sie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betreffen.
- 04
Einsicht bedeutet nicht automatisch, dass du Originale mitnehmen oder beliebig viele Kopien kostenlos erhalten darfst. Bitte um Kopien einzelner Unterlagen und lass dir mögliche Kosten vorher mitteilen.
- 05
Wenn eine andere Person teilnehmen soll, kläre das vor dem Termin mit der Verwaltung. Nenne die Person vollständig und halte eine Vollmacht oder einen anderen Vertretungsnachweis bereit, falls die Verwaltung ihn verlangt.
- 06
Ein Einschreiben ist für den Antrag nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Einwurf bei der Empfängeradresse und kann bei stockender Kommunikation oder einem späteren Streit sinnvoll sein. Bewahre zusätzlich eine Kopie des Schreibens auf, denn der Zustellnachweis beweist nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
Der Brief im Wortlaut
So liest sich die Vorlage mit Beispielwerten in den Feldern, die du oben ausfüllst.
Lieber selbst ausdrucken
Denselben Brief gibt es als Datei zum Ausfüllen von Hand. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.
Der ausführliche Ratgeber zum Thema: WEG-Unterlagen bei der Hausverwaltung einsehen: Antrag und Vorlage.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Sie eignet sich für den üblichen Antrag eines Wohnungseigentümers auf Einsicht in WEG-Verwaltungsunterlagen. Ob einzelne Dokumente dazugehören, wie eine Vertretung abläuft und welche Kosten für Kopien entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer vollständigen Verweigerung oder einem laufenden Streit solltest du rechtlichen Rat einholen.
Zuletzt geprüft am 28. August 2026.
Quellen
Diese offiziellen Quellen zeigen, worauf die Vorlage basiert.
- § 18 WEG: Verwaltung und Benutzung Bundesministerium der Justiz
- Drucksache 19/18791: Begründung zu § 18 Abs. 4 WEG Deutscher Bundestag
- Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Deutsche Post
Antrag auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nach § 18 Abs. 4 WEG
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Wohnungseigentümer der Einheit Wohnung 7, 2. Obergeschoss links in der Wohnanlage Musterstraße 12, 10115 Berlin. Hiermit verlange ich nach § 18 Abs. 4 WEG Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Einsicht soll sich auf folgende Unterlagen und den folgenden Zeitraum beziehen: Rechnungen und Wartungsvertrag zur Heizungsanlage für 2025. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen einen Termin am Ort der Verwaltung mit. Ich schlage folgende Termine vor: Dienstag, 08.09.2026, 15 bis 17 Uhr oder Donnerstag, 10.09.2026, 9 bis 11 Uhr. Bitte nennen Sie mir außerdem die zuständige Ansprechperson und teilen Sie mir mit, ob ich bei der Einsicht Kopien einzelner Unterlagen anfertigen lassen kann und welche Kosten dafür entstehen. Falls die Einsicht durch eine Vertretung möglich ist, soll mich folgende Person begleiten oder vertreten: keine Vertretung. Eine Vollmacht reiche ich auf Wunsch ein. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wann die Unterlagen zur Einsicht bereitliegen. Mit freundlichen Grüßen
Häufige Fragen
Wer darf Einsicht in WEG-Verwaltungsunterlagen verlangen?
Nach § 18 Abs. 4 WEG steht das Recht jedem Wohnungseigentümer zu. Wer die Wohnung nur mietet, wird durch das Mietverhältnis nicht automatisch zum Berechtigten nach dieser Vorschrift. Wenn du für einen anderen Eigentümer handelst, solltest du deine Vertretung offenlegen und einen passenden Nachweis bereithalten.
An wen schicke ich den Antrag?
Der Anspruch richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. In der Praxis schickst du den Brief meist an die Hausverwaltung mit dem Zusatz "c/o Verwaltung" und nennst die Gemeinschaft als eigentliche Adressatin. So kann die Verwaltung den Termin organisieren, ohne dass die rechtliche Zuordnung des Antrags unklar wird.
Welche WEG-Unterlagen kann ich einsehen?
Du kannst Unterlagen verlangen, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums relevant sind. Dazu können je nach Thema etwa Abrechnungen, Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Beschlusssammlungen und Pläne gehören. Nenne die Unterlagen und den Zeitraum möglichst genau, damit die Verwaltung deinen Antrag bearbeiten kann.
Habe ich automatisch Anspruch auf Originale oder kostenlose Kopien?
Nein. § 18 Abs. 4 WEG spricht von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Daraus folgt nicht automatisch, dass du Originale mitnehmen oder beliebig viele Kopien kostenlos erhalten kannst. Bitte um Kopien einzelner Unterlagen und lass dir mögliche Kosten vorher nennen.
Darf eine andere Person für mich zur Einsicht gehen?
Das solltest du vor dem Termin mit der Verwaltung klären. Nenne die Person vollständig und frage, ob eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis verlangt wird. Eine Vertretung ist nicht automatisch in jedem Fall zugelassen. Trage im Antrag entweder die Daten der vorgesehenen Person oder "keine Vertretung" ein.
Muss ich den Antrag per Einschreiben schicken?
Nein. Ein Einschreiben ist für den Antrag nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben kann aber sinnvoll sein, wenn du den Zugang bei einer stockenden Kommunikation oder einem späteren Streit dokumentieren möchtest. Speichere zusätzlich eine Kopie des unterschriebenen Schreibens, weil der Zustellnachweis den Inhalt des Umschlags nicht beweist.
Der nächste Brief liegt schon bereit
Gleiche Seite, gleicher Weg: ausfüllen, Preis sehen, verschicken.
- Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung: Vorlage mit BelegeinsichtZwölf Monate hast du ab Zugang der Abrechnung Zeit. Trag Zeitraum und Datum ein, wir verschicken den Widerspruch heute.
- Patientenakte und Röntgenbilder beim Zahnarzt anfordernFordere deine kostenlose erste Kopie an und lass behandlungsrelevante Röntgendaten sicher an die neue Praxis senden.
- Einspruch gegen den Steuerbescheid: Vorlage für den Brief ans FinanzamtEin Monat Zeit ab Zugang, kostenlos, ohne Anwalt: Steuernummer und Bescheiddatum eintragen, Brief losschicken.