Was in diesen Brief gehört
Das hier entscheidet, ob der Brief seinen Zweck erfüllt. Es steht bereits in der Vorlage, hier steht, warum.
- 01
Nach § 630g BGB kannst du unverzüglich Einsicht in deine vollständige Behandlungsakte und eine Abschrift verlangen. Die erste Abschrift ist kostenlos. Du musst deinen Grund nicht erklären.
- 02
Die alte Praxis behält ihre Originaldokumentation wegen der Aufbewahrungspflichten. Du erhältst eine Kopie. Analoge Original-Röntgenbilder können einer weiterbehandelnden Praxis vorübergehend überlassen werden.
- 03
Digitale Röntgendaten müssen bei der Übermittlung mit den Ursprungsdaten übereinstimmen, lesbar und zur Befundung geeignet sein. Deshalb nennt der Brief die Bilddaten ausdrücklich.
- 04
Die direkte Übermittlung von Gesundheitsdaten braucht einen klaren Empfänger und deine Einwilligung. Trage Name, Anschrift und den sicheren Kontaktweg der neuen Praxis vollständig ein.
- 05
Ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Einwurf bei der Praxis. Bewahre zusätzlich eine Kopie des Schreibens auf, denn der Postnachweis belegt nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
Der Brief im Wortlaut
So liest sich die Vorlage mit Beispielwerten in den Feldern, die du oben ausfüllst.
Lieber selbst ausdrucken
Denselben Brief gibt es als Datei zum Ausfüllen von Hand. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.
Der ausführliche Ratgeber zum Thema: Zahnarzt wechseln: Patientenakte und Röntgenbilder anfordern.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Sie eignet sich für den üblichen Wechsel einer Zahnarztpraxis. Bei einem möglichen Behandlungsfehler, einer dringenden laufenden Behandlung oder einem Streit über einzelne Unterlagen solltest du medizinischen oder rechtlichen Rat einholen.
Zuletzt geprüft am 28. August 2026.
Quellen
Diese offiziellen Quellen zeigen, worauf die Vorlage basiert.
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte Bundesministerium der Justiz
- § 85 StrlSchG: Aufbewahrung und Weitergabe von Röntgendaten Bundesministerium der Justiz
- § 127 StrlSchV: Anforderungen an übermittelte Röntgendaten Bundesministerium der Justiz
- KZBV: Direkte Übermittlung beim Zahnarztwechsel Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Anforderung meiner Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir nach § 630g BGB unverzüglich Einsicht in meine vollständige Behandlungsakte und stellen Sie mir die erste unentgeltliche Abschrift zur Verfügung. Mein Behandlungszeitraum in Ihrer Praxis war ungefähr von März 2021 bis Juli 2026. Die Abschrift soll insbesondere die dokumentierten Befunde, Diagnosen, Behandlungen, Arztbriefe, Aufklärungen, Einwilligungen, Heil- und Kostenpläne sowie vorhandene Laborunterlagen enthalten. Bitte übermitteln Sie außerdem alle zu meiner Behandlung gehörenden digitalen Röntgenbilder samt den für die Befundung erforderlichen Daten in einem lesbaren und zur Befundung geeigneten Format. Bitte stellen Sie mir meine Kopie auf folgendem sicheren Weg zur Verfügung: als verschlüsselte digitale Kopie an meine in der Praxis hinterlegte E-Mail-Adresse. Für meine Weiterbehandlung dürfen Sie die erforderlichen Unterlagen und Röntgendaten außerdem unmittelbar an folgende Zahnarztpraxis übermitteln: Zahnarztpraxis Dr. Jana Beispiel, Musterweg 12, 12345 Berlin, KIM: praxis@beispiel.kim.telematik. Ich willige in diese zweckgebundene Übermittlung ein und entbinde Sie insoweit von der zahnärztlichen Schweigepflicht. Analoge Original-Röntgenbilder sollen der neuen Praxis nur vorübergehend zur Weiterbehandlung überlassen werden. Sollten einzelne Inhalte aus erheblichen therapeutischen Gründen oder wegen erheblicher Rechte Dritter nicht zugänglich sein, bitte ich um eine konkrete schriftliche Begründung. Über mögliche Kosten für weitere Kopien oder die Reproduktion analoger Originalaufnahmen informieren Sie mich bitte vorab. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir den sicheren Übermittlungsweg mit. Mit freundlichen Grüßen
Häufige Fragen
Ist die erste Kopie meiner Patientenakte kostenlos?
Ja. § 630g BGB schreibt vor, dass die erste Abschrift unentgeltlich bereitgestellt wird. Für weitere Kopien oder die Reproduktion körperlicher Originale können Kosten entstehen. Die Praxis sollte dir solche Kosten vorher nennen.
Muss die alte Praxis digitale Röntgenbilder herausgeben?
Du kannst eine Abschrift der Röntgendokumentation verlangen. Für die Weiterbehandlung müssen übermittelte digitale Bilddaten mit den Ursprungsdaten übereinstimmen, lesbar und zur Befundung geeignet sein. Analoge Originale muss die alte Praxis nicht dauerhaft abgeben.
Darf die alte Praxis die Unterlagen direkt an den neuen Zahnarzt senden?
Ja. Benenne die neue Praxis eindeutig und willige in die zweckgebundene Übermittlung ein. Der Brief enthält diese Einwilligung. Die Praxen müssen Schweigepflicht und Datenschutz beim Versand beachten.
Wie schnell muss die Praxis reagieren?
§ 630g BGB verlangt unverzügliche Einsicht. Für den Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO gilt grundsätzlich eine Monatsfrist. Eine zulässige Verlängerung muss die Praxis innerhalb dieses ersten Monats ankündigen und begründen.
Brauche ich ein Einschreiben?
Nein. Es gibt keine Pflicht zum Einschreiben. Bei wichtigen Unterlagen ist ein Einwurf-Einschreiben trotzdem vernünftig, weil der Einwurf dokumentiert wird. Speichere vor dem Versand eine Kopie des unterschriebenen Briefs.
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- Widerspruch gegen einen Bescheid der KrankenkasseDie Frist beträgt einen Monat. Trag Aktenzeichen und Bescheiddatum ein, den Brief gibst du heute in Auftrag.
- Widerspruch gegen den Pflegegrad: Vorlage zum VerschickenDie Frist beträgt einen Monat. Trag Versichertennummer und Bescheiddatum ein, den Brief gibst du heute in Auftrag.
- Online-Kauf widerrufen: Vorlage für den WiderrufVierzehn Tage hast du Zeit. Bestellnummer eintragen, Brief abschicken, Nachweis behalten.
- Trezor-Datenleck: Auskunft und Löschung anfordernNach dem Sicherheitsvorfall bei Brevo vom 9. September 2026 kannst du Trezor um Auskunft, Löschung deiner Newsletter-E-Mail-Adresse und ein Ende der Direktwerbung bitten.