Telekom Handyvertrag kündigen: Vorlage, Frist, Anleitung
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Die Kündigungsfrist für deinen Telekom Handyvertrag beträgt einen Monat, wenn du nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen oder verlängert hast (§56 TKG). Bei älteren Verträgen sind's drei Monate. Unten findest du den Musterbrief, die Schritt-für-Schritt-Anleitung und was du tust, wenn die Telekom deine Rufnummer als Druckmittel benutzt. Und ja: Das kommt vor.
Wann darfst du kündigen?
Die Telekom hat rund 69,8 Millionen Mobilfunkkunden in Deutschland, davon über 26 Millionen mit Vertrag (Q1 2025). Fast alle kündigen irgendwann. Die Regeln seit Dezember 2021 machen das deutlich einfacher als früher.
Es gibt zwei Wege: die ordentliche Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit, und die Sonderkündigung bei wichtigem Grund. Beides ist geregelt. Hier sind die Fakten.
| Kündigungsart | Frist | Rechtsgrundlage | Nachweis nötig |
|---|---|---|---|
| Ordentlich (Verträge ab 01.12.2021) | 1 Monat zum Monatsende | §56 TKG | Nein |
| Ordentlich (Verträge vor 01.12.2021) | 3 Monate zum Laufzeitende | Altvertragsregelung | Nein |
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | Innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung | §57 TKG | Ja (Preisänderungsmitteilung) |
| Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland | Fristlos möglich | §314 BGB | Ja (Abmeldung, neuer Wohnsitz) |
Die Telekom darf die Mindestlaufzeit auf maximal 24 Monate setzen. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, nicht erneut für 24 Monate. Das ist der entscheidende Unterschied zu früher: Stillschweigende Verlängerung bedeutet jetzt monatliche Kündbarkeit. Die wenigsten wissen das.
Achtung: Dark Pattern bei der Telekom
Im Dezember 2025 hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Telekom abgemahnt. Der Grund: sogenannte Dark Patterns im Online-Kündigungsprozess. Das nennt sich Manipulation durch Design. Die Telekom zeigte Warnungen wie "Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?" und behauptete, du würdest deine Rufnummer verlieren. Das stimmt nicht.
Rufnummernmitnahme ist seit Dezember 2021 kostenlos und gesetzlich garantiert (§46 TKG). Du kannst deine Nummer bis zu 123 Tage vor und bis zu 90 Tage nach Vertragsende zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Telekom muss das ermöglichen. Alles andere ist ein Trick, um dich vom Kündigen abzuhalten. Die kennen diese Spielchen.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung April 2026
Die Telekom erhöht zum 1. April 2026 den Preis für MultiSIM von 4,95 Euro auf 6,95 Euro pro Monat. Wenn du eine MultiSIM hast, bekommst du (oder hast bereits) eine Änderungsmitteilung. Ab dem Tag, an dem diese Mitteilung bei dir eingeht, hast du drei Monate Zeit für eine Sonderkündigung nach §57 TKG. Dabei entfallen Kündigungsfrist und Restlaufzeit.
Aber Achtung: Die Sonderkündigung gilt nur für den konkreten Vertragsteil, den die Preiserhöhung betrifft. Wenn deine MultiSIM ein Zusatz zu deinem Hauptvertrag ist, kannst du die MultiSIM sonderkündigen, nicht automatisch den Hauptvertrag. Prüf deine Vertragsunterlagen. Steht die MultiSIM als eigener Vertrag, ist sie komplett kündbar. Ist sie ein Zusatzpaket zum Haupttarif, bleibst du im Haupttarif drin.
Musterbrief: Telekom Handyvertrag kündigen
Dieser Brief ist im formellen Sie gehalten, weil er an die Telekom geht. Passe Namen, Adresse und Vertragsdaten an. Die Kundennummer findest du auf jeder Rechnung.
Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Telekom Deutschland GmbH Kundenservice 53171 Bonn Musterstadt, 15.04.2026 Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag, Kundennummer 1234567890 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen oben genannten Mobilfunkvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nach §56 TKG beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des genauen Vertragsendes. Meine Rufnummer möchte ich zum neuen Anbieter mitnehmen. Bitte leiten Sie die Portierung nach §46 TKG ein, sobald mein neuer Anbieter die Anfrage stellt. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Für eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung fügst du folgenden Satz ein: "Ich kündige aufgrund der Preiserhöhung zum 01.04.2026 außerordentlich nach §57 TKG." Leg die Änderungsmitteilung als Kopie bei.
Schritt-für-Schritt: So kündigst du richtig
- Vertragsunterlagen raussuchen. Kundennummer, Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit. Alles steht auf deiner letzten Rechnung.
- Frist prüfen. Vertrag ab Dezember 2021? Ein Monat. Älterer Vertrag? Drei Monate. Bei Sonderkündigung: drei Monate ab Änderungsmitteilung.
- Musterbrief anpassen. Deine Daten eintragen, Datum aktualisieren.
- Versenden. Per Einschreiben (Einwurf kostet 2,85 Euro bei der Post) oder direkt mit FrankKi aus der iPhone-App. FrankKi druckt, kuvertiert und verschickt per Deutsche Post, ohne dass du das Haus verlässt.
- Bestätigung abwarten. Die Telekom bestätigt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Kommt nichts, ruf an und lass dir das Aktenzeichen geben.
- Rufnummer beantragen. Sobald du einen neuen Anbieter hast, beantragst du dort die Portierung. Der neue Anbieter regelt den Rest mit der Telekom.
Fertig. Das sind sechs Schritte, kein Hexenwerk.
Fristen und Gesetze im Detail
Drei Paragraphen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind für dich relevant:
§56 TKG (Vertragslaufzeit und Kündigung): Die maximale Erstlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende. Stillschweigende Verlängerung auf erneut 24 Monate ist verboten. Das gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen oder verlängert wurden.
§57 TKG (Sonderkündigung bei Änderungen): Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig (zum Beispiel durch eine Preiserhöhung), darfst du innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Das gilt auch, wenn die Änderung "nur" 2 Euro pro Monat beträgt.
§46 TKG (Rufnummernmitnahme): Du hast das Recht, deine Rufnummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Der Vorgang darf seit Dezember 2021 nichts kosten. Die Telekom muss die Portierung innerhalb eines Werktags durchführen, sobald der neue Anbieter sie beantragt. Der Zeitraum für die Portierung liegt zwischen 123 Tagen vor und 90 Tagen nach Vertragsende.
Und noch etwas: Die Bundesnetzagentur überwacht das. Wenn ein Anbieter Portierungen verzögert oder ablehnt, kannst du dich dort beschweren. Das wissen die Anbieter. Deswegen klappt es in der Praxis fast immer reibungslos.
Einschreiben: nötig oder nicht?
Die Telekom akzeptiert Kündigungen per Brief, Fax und über den Online-Kündigungsbutton. Theoretisch reicht jeder dieser Wege. Praktisch gibt es einen Unterschied: Nur ein Einschreiben beweist den Zugang.
| Situation | Einschreiben? | Begründung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung mit Zeitpuffer | Empfohlen | Im Streitfall hast du den Beleg |
| Sonderkündigung mit knapper Frist | Pflicht (de facto) | Ohne Zugangsnachweis keine Beweiskraft |
| Online-Kündigungsbutton | Nicht nötig, aber Screenshot machen | Der Button erzeugt eine Bestätigungs-E-Mail |
Ein Einwurf-Einschreiben kostet 2,85 Euro. Bei einer Sonderkündigung, bei der du die Dreimonatsfrist ausreizt, sind die 2,85 Euro die beste Investition. Mit FrankKi bekommst du einen PDF-Beleg direkt in die App, inklusive Versandbestätigung von Deutsche Post. Das reicht als Zugangsbeweis in den meisten Fällen aus.
Was tun, wenn die Telekom nicht reagiert?
Die Telekom bestätigt Kündigungen normalerweise innerhalb von zwei Wochen. Wenn nach drei Wochen noch nichts da ist, geh so vor:
- Nachfassen. Ruf die Kundenhotline an (0800 330 1000) und frag nach dem Bearbeitungsstand. Notier dir das Datum, die Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters.
- Schriftlich erinnern. Schick eine kurze Erinnerung mit Fristsetzung (14 Tage). Bezieh dich auf dein Einschreiben und die Sendungsnummer.
- Verbraucherzentrale einschalten. Die Verbraucherzentrale hat Erfahrung mit Telekom-Fällen. Eine formelle Anfrage von dort beschleunigt oft vieles.
- Bundesnetzagentur. Bei systematischen Problemen (verzögerte Portierung, ignorierte Kündigung) kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Das ist kostenlos.
In der Praxis lösen sich die meisten Fälle nach dem ersten Nachfassen. Die Telekom hat eine funktionierende Infrastruktur, auch wenn der Kündigungsprozess manchmal absichtlich verwirrend gestaltet ist. Aber das kennst du ja jetzt.
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Frequently Asked Questions
- Welche Kündigungsfrist gilt bei Telekom-Verträgen?
- Für Verträge ab dem 1. Dezember 2021 gilt's einen Monat zum Monatsende (§56 TKG). Ältere Verträge haben oft noch drei Monate Frist. Prüf dein Vertragsdatum auf der Rechnung.
- Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?
- Ja. Nach §57 TKG hast du drei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung Zeit, fristlos zu kündigen. Das gilt auch bei kleinen Erhöhungen wie den 2 Euro bei der MultiSIM ab April 2026.
- Verliere ich meine Rufnummer bei der Kündigung?
- Nein. Die Rufnummernmitnahme ist seit Dezember 2021 kostenlos und gesetzlich garantiert. Du kannst die Nummer zwischen 123 Tagen vor und 90 Tagen nach Vertragsende zum neuen Anbieter mitnehmen.
- Brauche ich ein Einschreiben?
- Pflicht ist es nicht, aber bei Sonderkündigungen mit knapper Frist ist ein Einwurf-Einschreiben (2,85 Euro) der einzige sichere Zugangsnachweis. Bei ordentlichen Kündigungen mit Zeitpuffer reicht oft ein normaler Brief.
- Was sind Dark Patterns bei der Telekom?
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Telekom im Dezember 2025 abgemahnt, weil der Online-Kündigungsprozess manipulative Warnungen zeigte und falsche Behauptungen über Rufnummernverlust machte. Das ist's, was Verbraucherschützer Dark Pattern nennen. Lass dich davon nicht verunsichern.
- Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Kündigung?
- Die Telekom bestätigt Kündigungen normalerweise innerhalb von zwei Wochen. Kommt nach drei Wochen keine Bestätigung, ruf die Hotline an (0800 330 1000) und frag nach dem Stand.

Geschrieben von
Pascal LindenauGründer von FrankKi
Pascal Lindenau ist Gründer von FrankKi. Der Berliner entwickelt digitale Produkte, die alltägliche Aufgaben einfacher machen. FrankKi entstand aus einer simplen Frage: Warum ist es 2026 immer noch so umständlich, einen echten Brief zu verschicken? Auf dem Blog verantwortet Pascal die Ratgeber rund um Briefe, Kündigungen und Behördenpost und sorgt dafür, dass jeder Artikel sauber recherchiert und aktuell ist. Bei rechtlichen Themen ersetzen die Inhalte keine Rechtsberatung.
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