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Ratgeber

Strom-Abschlussrechnung fehlt oder Zählerstand ist falsch

Fehlt die Strom-Abschlussrechnung oder stimmt der Endzählerstand nicht? Hier stehen Fristen, Schätzungen, Nachweise und ein fertiger Musterbrief.

Von Pascal Lindenau9 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Fehlt deine Strom-Abschlussrechnung, muss der Lieferant sie kostenlos erstellen und spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Lieferverhältnisses bereitstellen. Ist der Endzählerstand falsch, schickst du den richtigen Stand mit Ablesedatum, Zählernummer und einem datierten Foto. Bitte um Prüfung der Rechnung und der Ableseart. Eine solche Anfrage ändert die Zahlungsfrist nicht automatisch.

Fertige Vorlage für deinen Stromanbieter. Du trägst Verbrauchsstelle, Zählernummer, Ablesedatum und deinen eigenen Zählerstand ein. Die Vorlage lässt sich für eine fehlende Abschlussrechnung und für einen abweichenden Endstand verwenden.

Vorlage jetzt ausfüllen

Auf der Vorlagenseite findest du außerdem eine DOCX- und PDF-Datei zum Herunterladen.

Zwei Fälle, ein sauberer Brief

Bei einer Abschlussrechnung gibt es meist eine von zwei Situationen:

  1. Die Rechnung fehlt. Du bist aus einer Wohnung ausgezogen oder hast den Lieferanten gewechselt, aber die Schlussrechnung ist noch nicht da. Du forderst ihre Erstellung und Übersendung an.
  2. Der Endzählerstand stimmt nicht. Die Rechnung ist da, aber der dort verwendete Stand passt nicht zu deiner Ablesung. Du nennst deinen eigenen Stand und bittest um Prüfung und Korrektur oder um eine nachvollziehbare Erklärung.

Beide Anliegen kannst du verbinden. Schreibe zuerst, welcher Fall vorliegt. Danach folgen die Daten, mit denen der Lieferant die richtige Verbrauchsstelle und den richtigen Zeitraum findet. Ein allgemeiner Satz wie "Die Rechnung stimmt nicht" hilft deutlich weniger als ein Foto mit Datum und Zählernummer.

Welche Frist gilt für die Abschlussrechnung?

§ 40b Absatz 1 EnWG verpflichtet Energielieferanten, bei einem beendeten Lieferverhältnis eine Abschlussrechnung kostenlos zu erstellen. Die konkrete Bereitstellungsfrist steht in § 40c Absatz 2 EnWG: Die Abschlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses vorliegen. Die Frist läuft also ab dem Ende des Lieferverhältnisses, nicht erst ab deiner Erinnerung.

Das Gesetz nennt hier keine kürzere allgemeine Frist. Wenn die sechs Wochen noch nicht abgelaufen sind, kannst du die Rechnung trotzdem anfordern und die Daten für die Abrechnung übermitteln. Wenn die Frist abgelaufen ist, nenne das Ende des Lieferverhältnisses im Brief und bitte um sofortige Bearbeitung.

Wenn aus der Abschlussrechnung ein Guthaben entsteht, muss der Lieferant es nach § 40c Absatz 3 EnWG binnen zwei Wochen auszahlen. Das gilt für ein Guthaben aus einer Abschlussrechnung, nicht nur für eine Verrechnung mit dem nächsten Abschlag.

Was auf der Rechnung zum Zähler stehen muss

Eine Verbrauchsabrechnung soll nicht nur einen Endbetrag zeigen. Nach § 40 Absatz 2 Nummer 6 EnWG gehören der Anfangszählerstand, der Endzählerstand, der ermittelte Verbrauch und die Art der Ermittlung in die Rechnung. Die Rechnung muss außerdem einfach und verständlich sein. Rechnungsbetrag und Fälligkeit sollen deutlich erkennbar sein.

Für die Prüfung brauchst du deshalb vier Angaben:

  • die Zählernummer und die genaue Verbrauchsstelle,
  • den Anfangs- und Endstand, soweit du sie kennst,
  • den Ablesetag und deinen eigenen Stand,
  • die Frage, ob der Stand selbst abgelesen, fernübermittelt, vom Messstellen- oder Netzbetreiber übernommen oder geschätzt wurde.

Fehlt die Angabe zur Ableseart oder ist die Rechnung mit deinen Nachweisen nicht nachvollziehbar, frage genau danach. So kann der Lieferant nicht nur einen neuen Gesamtbetrag schicken, ohne die Ursache der Abweichung zu erklären.

Zählerstand, Ersatzwert oder Schätzung?

Der Lieferant darf nicht jeden Wert beliebig einsetzen. § 40a EnWG nennt mehrere Wege der Verbrauchsermittlung. Der Lieferant darf Ablesewerte oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte vom Messstellen- oder Netzbetreiber verwenden, den Zähler selbst ablesen oder dich zur Selbstablesung auffordern, wenn keine Fernübermittlung erfolgt. Haushaltskunden können einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn sie unzumutbar ist. Dann muss der Lieferant selbst ablesen und darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen.

Eine Schätzung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hat der Kunde trotz Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt oder kann der Lieferant den tatsächlichen Verbrauch aus einem anderen, von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht ermitteln, darf er angemessen schätzen. Dabei soll er die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen, besonders den vorherigen Verbrauch oder den eines vergleichbaren Kunden.

Eine Schätzung muss in der Rechnung ausdrücklich und optisch besonders hervorgehoben stehen. Auch der Grund für ihre Zulässigkeit und die zugrunde gelegten Faktoren müssen genannt werden. Auf Wunsch muss der Lieferant die Schätzung in Textform und kostenlos erläutern. Eine Schätzung ist also nicht automatisch falsch. Sie muss aber als Schätzung erkennbar und nachvollziehbar sein.

Ein Foto deines Zählers ist ein guter Nachweis für deinen eigenen Stand. Es zwingt den Lieferanten nicht automatisch zu einer bestimmten Rechnung. Bitte deshalb um die Prüfung der Aufnahme, des Datums, der Zählernummer und der Zuordnung zur Verbrauchsstelle. Wenn der Lieferant bei seiner Ableseart bleibt, soll er dir erklären, warum.

Was du dem Stromanbieter mitschickst

Je leichter sich dein Nachweis zuordnen lässt, desto schneller lässt sich die Rechnung prüfen. In den Brief gehören:

  • Vertrags- oder Kundennummer,
  • Adresse der Verbrauchsstelle,
  • Zählernummer,
  • Liefer- oder Abrechnungszeitraum,
  • Ablesedatum und eigener Zählerstand,
  • Art der Ablesung, etwa Selbstablesung vor Ort oder Ablesung bei der Wohnungsübergabe,
  • datiertes Foto, auf dem nach Möglichkeit Zählernummer und Stand erkennbar sind,
  • Übergabeprotokoll oder ein anderer Nachweis, wenn es ihn gibt.

Schreib nicht nur "Foto anbei", sondern benenne die Anlage im Brief. Wenn die Rechnung fehlt, fügst du stattdessen die Angaben zum Ende des Lieferverhältnisses und, falls vorhanden, die Bestätigung des Lieferantenwechsels bei.

Ändert die Reklamation die Zahlungsfrist?

Nein, nicht automatisch. Nach § 40c Absatz 1 EnWG werden Rechnungsbeträge und Abschläge zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Eine Bitte um Korrektur nimmt diese Fälligkeit nicht von selbst weg.

Du kannst den Lieferanten im selben Brief bitten, die Zahlungsfrist bis zur Prüfung anzupassen oder Mahnmaßnahmen zunächst auszusetzen. Formuliere das als Bitte. Schreibe nicht, dass die Rechnung durch deine Reklamation automatisch erledigt oder gestoppt ist. Prüfe außerdem, ob ein Teilbetrag unstreitig ist und wie du damit umgehen möchtest.

Ergibt die korrigierte Abschlussrechnung ein Guthaben, muss der Lieferant es innerhalb von zwei Wochen auszahlen. Bewahre deine Anfrage, das Foto, die Rechnung und die Antwort zusammen auf.

Warum ein Einwurf-Einschreiben sinnvoll sein kann

Für die Anforderung oder Korrektur schreibt das EnWG kein Einschreiben vor. Du kannst das Schreiben über das Kundenportal, per E-Mail, persönlich oder postalisch einreichen, wenn der Lieferant diesen Weg akzeptiert. Bei einer wichtigen Rechnung würde ich trotzdem den postalischen Zugang dokumentieren.

Ein Einwurf-Einschreiben hält fest, wann die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Lieferanten eingelegt wurde. Speichere die Sendungsnummer und den Auslieferungsbeleg. Der Nachweis sagt aber nicht automatisch, was im Umschlag lag. Lege deshalb vor dem Versand eine Kopie des unterschriebenen Briefs und der Anlagen ab. Im Ratgeber Einwurf-Einschreiben, Übergabe oder Rückschein findest du die Unterschiede der Varianten.

Wenn du den Brief direkt online aufgeben möchtest, kannst du auf der Versandseite FrankKi als Brief oder verfügbares Einschreiben prüfen. Welche Versandart und welcher Preis für deine Sendung gelten, zeigt dir die aktuelle Auswahl vor dem Bezahlen.

Vorlage: Abschlussrechnung anfordern oder Zählerstand korrigieren

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Stromanbieters]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Bitte um Prüfung meiner Strom-Abschlussrechnung und des Endzählerstands

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Prüfung meiner Strom-Abschlussrechnung für die Verbrauchsstelle [Adresse] und den Abrechnungszeitraum [Zeitraum]. Meine Vertrags- oder Kundennummer lautet [Nummer].

Mein Anliegen ist: [Die Abschlussrechnung fehlt noch / Der in der Rechnung verwendete Endzählerstand weicht von meiner Ablesung ab].

Am [Datum] habe ich den Zähler mit der Nummer [Zählernummer] abgelesen. Der Zählerstand betrug [Stand]. Die Ablesung erfolgte als [Selbstablesung vor Ort / Ablesung bei der Übergabe / andere Ableseart].

Als Nachweis füge ich folgende Unterlagen bei: [datiertes Foto des Zählers, Übergabeprotokoll, Rechnung oder andere Nachweise]. Das Zählerfoto zeigt nach Möglichkeit Zählernummer und Zählerstand.

Bitte prüfen Sie, welchen Anfangs- und Endzählerstand, welchen Verbrauch und welche Art der Ermittlung Sie der Abrechnung zugrunde gelegt haben. Falls Sie den Verbrauch geschätzt haben, bitte ich um die nach § 40a Absatz 2 EnWG erforderlichen Angaben zum Grund und zu den Faktoren der Schätzung sowie um eine verständliche Erläuterung.

Wenn die Abschlussrechnung noch fehlt, bitte ich um ihre kostenlose Erstellung und Übersendung. Nach § 40b Absatz 1 und § 40c Absatz 2 EnWG muss sie spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses bereitgestellt werden. Wenn der Endzählerstand abweicht, bitte ich um eine korrigierte Rechnung oder um eine nachvollziehbare schriftliche Begründung.

Falls sich aus der Prüfung ein Guthaben ergibt, bitte ich um Auszahlung innerhalb von zwei Wochen nach der Abschlussrechnung. Mir ist bewusst, dass diese Anfrage die Fälligkeit eines Rechnungsbetrags nicht automatisch ändert. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Zahlungsfrist bis zur Prüfung anpassen können.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und antworten Sie mir auf folgendem Weg: [postalisch / Kundenportal / anderer sicherer Weg].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Die ausfüllbare Fassung findest du auf der Vorlagenseite für die Strom-Abschlussrechnung. Trage nur die Variante ein, die zu deinem Fall passt. Wenn die Rechnung fehlt, nenne das Ende des Lieferverhältnisses. Wenn der Endstand falsch ist, füge Foto und Ablesedaten bei.

Vor dem Versand

  1. Suche die Vertrags- oder Kundennummer und die Anschrift des Stromanbieters heraus.
  2. Notiere Verbrauchsstelle, Zählernummer, Ablesedatum und deinen eigenen Zählerstand.
  3. Fotografiere den Zähler mit Datum. Achte darauf, dass Nummer und Stand lesbar sind.
  4. Markiere in der Rechnung den abweichenden Endstand oder notiere, dass noch keine Abschlussrechnung vorliegt.
  5. Hänge Foto, Übergabeprotokoll und weitere passende Nachweise an.
  6. Speichere den unterschriebenen Brief und verschicke ihn mit einem nachvollziehbaren Zugangsnachweis.

Wenn der Lieferant nicht reagiert

Schicke nach Ablauf der genannten Frist eine kurze Erinnerung. Verweise auf deinen ersten Brief, das Ende des Lieferverhältnisses oder deinen konkreten Zählernachweis. Lege eine Kopie und den Zustellnachweis bei. Bitte erneut um die fehlenden Rechengrundlagen und um eine schriftliche Antwort.

Prüfe außerdem die Hinweise auf der Rechnung zum Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren. § 40 EnWG verlangt Informationen zu den Verbraucherrechten in diesem Bereich. Wenn eine Sperre droht oder es um viel Geld geht, warte nicht auf mehrere weitere Briefe, sondern hole dir rechtzeitig fachlichen Rat.

Der wichtigste Schritt ist die Trennung der beiden Fälle: fehlende Rechnung oder falscher Endstand. Mit Datum, Zählernummer, Foto und einer klaren Bitte kann der Lieferant deinen Vorgang zuordnen. Und du hast eine saubere Akte, falls aus der Abrechnung später doch ein Streit wird.

Brief verschickenVorlage: Zählerstand in der Abschlussrechnung korrigieren

Ausfüllen, prüfen, abschicken. FrankKi druckt, frankiert und bringt den Brief zur Post.

Quellen und Methodik

Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.

  1. § 40 EnWG: Inhalt von Energierechnungen Primary source
  2. § 40a EnWG: Verbrauchsermittlung für Energierechnungen Primary source
  3. § 40b EnWG: Rechnungs- und Informationszeiträume Primary source
  4. § 40c EnWG: Zeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen Primary source
  5. Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Primary source
Häufige Fragen
Wie lange darf der Stromanbieter für die Abschlussrechnung brauchen?
Nach § 40c Absatz 2 EnWG muss der Lieferant die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses bereitstellen. § 40b Absatz 1 EnWG verpflichtet ihn außerdem, eine Abschlussrechnung kostenlos zu erstellen. Die sechs Wochen laufen ab dem Ende des Lieferverhältnisses, nicht ab dem Tag, an dem du nachfragst.
Was kann ich tun, wenn der Endzählerstand falsch ist?
Schreibe dem Lieferanten den richtigen Stand, das Ablesedatum, die Zählernummer und die Verbrauchsstelle. Lege ein datiertes Foto und, falls vorhanden, ein Übergabeprotokoll bei. Bitte um Prüfung der Ableseart und der Rechnung und verlange eine Korrektur oder eine nachvollziehbare Erklärung.
Darf der Stromanbieter den Verbrauch schätzen?
§ 40a Absatz 2 EnWG erlaubt eine Schätzung, wenn du trotz Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hast oder der Lieferant den tatsächlichen Verbrauch aus Gründen außerhalb seiner Verantwortung nicht ermitteln kann. Die Schätzung muss die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigen. Die Rechnung muss die Schätzung, den Grund und die zugrunde gelegten Faktoren ausdrücklich und optisch hervorgehoben nennen.
Welche Angaben muss eine Stromrechnung zum Zähler enthalten?
Nach § 40 Absatz 2 Nummer 6 EnWG nennt eine Verbrauchsabrechnung Anfangs- und Endzählerstand, den ermittelten Verbrauch und die Art, wie der Zählerstand ermittelt wurde. Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie nicht nachvollziehbar, kannst du den Lieferanten schriftlich um Erklärung bitten.
Stoppt mein Brief automatisch die Zahlungsfrist?
Nein. Eine Bitte um Prüfung oder Korrektur ändert die Fälligkeit nicht automatisch. Rechnungsbeträge werden nach § 40c Absatz 1 EnWG frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Bitte den Lieferanten ausdrücklich um eine Anpassung der Zahlungsfrist und kläre, welchen Betrag du gegebenenfalls unstreitig zahlen musst.
Muss ich die Korrektur per Einschreiben verlangen?
Nein. Das Gesetz schreibt kein Einschreiben vor. Ein Einwurf-Einschreiben ist sinnvoll, wenn du den Einwurf dokumentieren möchtest. Bewahre eine Kopie des Briefs, das Foto, die Anlagen und den Zustellnachweis zusammen auf. Der Zustellnachweis beweist nicht allein, was im Umschlag lag.
Pascal Lindenau, Gründer von FrankKi
VonPascal LindenauGründer von FrankKi

Pascal Lindenau ist Gründer von FrankKi. Der Berliner entwickelt digitale Produkte, die alltägliche Aufgaben einfacher machen. FrankKi entstand aus einer simplen Frage: Warum ist es 2026 immer noch so umständlich, einen echten Brief zu verschicken? Auf dem Blog verantwortet Pascal die Ratgeber rund um Briefe, Kündigungen und Behördenpost und sorgt dafür, dass jeder Artikel sauber recherchiert und aktuell ist. Bei rechtlichen Themen ersetzen die Inhalte keine Rechtsberatung.

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