Was in diesen Brief gehört
Das hier entscheidet, ob der Brief seinen Zweck erfüllt. Es steht bereits in der Vorlage, hier steht, warum.
- 01
Am 12. Oktober 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm im Verfahren 2 VKl 1/23 entschieden, dass die Preisänderungsklauseln von E.ON für Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl und Schwalbach-Limes unwirksam sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- 02
Die Vorlage richtet sich nur an Personen, die einen direkten Fernwärmevertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH haben oder hatten und deren versorgte Immobilie in einem dieser drei Gebiete liegt. Sie ist nicht für Mietende gedacht, deren Heizkosten über einen Vermieter abgerechnet werden, nicht für Verträge mit einer anderen E.ON-Gesellschaft und nicht für andere Versorgungsgebiete.
- 03
Der Brief geht an E.ON Energy Solutions GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, Deutschland. Das Bundesamt für Justiz nennt diese Gesellschaft und Anschrift im Registereintrag zum Verfahren. E.ON führt die Gesellschaft und dieselbe Anschrift auch in einem eigenen Fernwärmevertrag für Erkrath-Hochdahl.
- 04
Der Brief bittet E.ON, die auf dein Vertragskonto angewendeten Preisänderungen zu benennen, die Berechnung offenzulegen, das Konto neu abzurechnen und Beträge ohne rechtlichen Grund zurückzuzahlen, soweit die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB ist deshalb als mögliche rechtliche Grundlage genannt. Die Vorlage verspricht keine Zahlung.
- 05
Das Urteil vom 12. Oktober 2026 ist nicht rechtskräftig. Der vzbv hat angekündigt, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Ein Brief an E.ON ersetzt keine Anmeldung zur Sammelklage und fügt dich ihr nicht nachträglich hinzu. Das Klageregister schloss am 14. September 2026.
- 06
Eine individuelle Frist für eine Rückzahlung wurde nicht veröffentlicht. Die Vorlage bittet um Antwort binnen 14 Tagen. Das ist eine von dir gesetzte Antwortfrist und keine gesetzliche Frist.
- 07
Trage nur die Kundennummer oder das Vertragskonto, das Versorgungsgebiet, die Adresse der versorgten Immobilie und das erste betroffene Abrechnungsjahr ein. Der Versandablauf dieser Vorlage enthält keinen Schritt für Anlagen oder Unterschriften. Bewahre deine Angaben und die Versandbestätigung auf.
Der Brief im Wortlaut
So liest sich die Vorlage mit Beispielwerten in den Feldern, die du oben ausfüllst.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Das Urteil vom 12. Oktober 2026 ist nicht rechtskräftig und begründet nicht automatisch einen aktuellen Rückzahlungsanspruch. Ob E.ON in deinem konkreten Vertragskonto Beträge ohne rechtlichen Grund erlangt hat, hängt von deinem direkten Vertrag, den angewendeten Preisänderungen und der weiteren rechtlichen Entwicklung ab. Die Vorlage ist nicht für Mietende gedacht, deren Heizkosten nur über einen Vermieter abgerechnet werden, und nicht für andere E.ON-Gesellschaften oder Versorgungsgebiete.
Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.
Quellen
Diese offiziellen Quellen zeigen, worauf die Vorlage basiert.
- § 812 BGB: Herausgabeanspruch Bundesministerium der Justiz
- Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig Verbraucherzentrale Bundesverband
- Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage gegen E.ON Energy Solutions GmbH Bundesamt für Justiz
- Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.on-Fernwärme rechtswidrig Verbraucherzentrale Hamburg
- Anschluss- und Versorgungsvertrag für Fernwärme, Erkrath-Hochdahl E.ON Energy Solutions GmbH
Widerspruch gegen Preisänderungen und Bitte um Neuberechnung der Fernwärmeabrechnung
E.ON Energy Solutions GmbH Brüsseler Platz 1 45131 Essen Deutschland Betreff: Widerspruch gegen Preisänderungen und Bitte um Neuberechnung der Fernwärmeabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin direkter Vertragspartner der E.ON Energy Solutions GmbH für Fernwärme im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl. Die versorgte Immobilie befindet sich in Musterstraße 12, 40699 Erkrath. Meine Kundennummer oder mein Vertragskonto lautet Kundennummer 4711 2233. Am 12. Oktober 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm im Verfahren 2 VKl 1/23 entschieden, dass die Preisänderungsklauseln von E.ON für die Versorgungsgebiete Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl und Schwalbach-Limes unwirksam sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich widerspreche vorsorglich allen Preisänderungen in meinem Fernwärmevertrag, soweit sie auf diesen Klauseln beruhen. Ich halte diesen Widerspruch und meine Rechte bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens aufrecht. Bitte teilen Sie mir mit, welche Preisänderungen und Preisänderungsklauseln Sie auf mein Vertragskonto angewendet haben, für welche Abrechnungszeiträume und mit welcher Berechnung. Bitte nennen Sie dabei auch die erste Abrechnung, in der eine solche Preisänderung berücksichtigt wurde. Meine erste betroffene Abrechnung ist nach meiner derzeitigen Kenntnis das Abrechnungsjahr 2021. Bitte rechnen Sie mein Vertragskonto unter Berücksichtigung der weiteren rechtlichen Entwicklung neu ab und teilen Sie mir das Ergebnis nachvollziehbar mit. Soweit Sie aufgrund unwirksamer Preisänderungen Beträge ohne rechtlichen Grund erlangt haben, bitte ich um Rückzahlung. Ich mache damit keinen sicheren oder sofort fälligen Rückzahlungsanspruch geltend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und die Voraussetzungen meines Anspruchs müssen für mein Vertragskonto geprüft werden. Ich stütze mein Begehren, soweit die Voraussetzungen im konkreten Vertragsverhältnis vorliegen, auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet." Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang, die angewendeten Preisänderungen und das Ergebnis Ihrer Prüfung. Bitte antworten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens. Diese 14-Tage-Frist ist von mir gesetzt und keine gesetzliche Frist. Mit freundlichen Grüßen
Häufige Fragen
Für wen ist die Vorlage gedacht?
Für direkte E.ON-Fernwärmekunden in Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl oder Schwalbach-Limes. Mietende, die ihre Heizkosten nur über einen Vermieter zahlen, Kunden anderer E.ON-Gesellschaften und Kunden anderer Versorgungsgebiete sollten diese Vorlage nicht verwenden.
Bekomme ich mit diesem Brief sofort Geld zurück?
Nein. Das Urteil des OLG Hamm vom 12. Oktober 2026 im Verfahren 2 VKl 1/23 ist nicht rechtskräftig und verpflichtet E.ON nicht automatisch zu einer Zahlung an einzelne Kunden. Der Brief bittet um Prüfung, Neuberechnung und Rückzahlung von Beträgen, die E.ON im konkreten Vertragskonto ohne rechtlichen Grund erlangt hat.
Trete ich mit dem Brief der Sammelklage bei?
Nein. Das Schreiben an E.ON ist ein eigener Widerspruch und eine Prüfbitte. Es ersetzt keine Anmeldung zur Sammelklage. Das Klageregister schloss am 14. September 2026, eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.
Welche Frist setze ich E.ON?
Die Vorlage bittet um eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zugang. Diese Frist setzt du selbst. Sie ist keine gesetzliche Frist. Eine individuelle Rückzahlungsfrist wurde für diesen Fall nicht veröffentlicht.
Warum muss ich das erste betroffene Abrechnungsjahr nennen?
Das Jahr hilft E.ON, dein Vertragskonto und die erste Abrechnung mit einer betroffenen Preisänderung zu finden. Im Brief bittest du E.ON trotzdem darum, alle angewendeten Preisänderungen und Abrechnungszeiträume selbst zu benennen.
Der nächste Brief liegt schon bereit
Gleiche Seite, gleicher Weg: ausfüllen, Preis sehen, verschicken.
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