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Auto verkauft: Zulassungsbehörde über den Halterwechsel informieren

Melde den Halterwechsel nach § 15 Abs. 5 FZV, wenn der Käufer die Umschreibung noch nicht erledigt hat, und sichere den Zugang deiner Mitteilung.

Deine Angaben

Das sind die Lücken, die nur dieser Brief hat. Sie erscheinen sofort im Text rechts.

Absender

Deine Adresse. Sie steht im Brief und auf dem Umschlag, damit die Antwort dich erreicht.

Gedruckt und eingeliefert wird in Deutschland, egal wo du wohnst. Dein Land steht nur auf dem Brief, damit er dich erreicht, falls er nicht zugestellt werden kann.

Empfänger

An wen der Brief geht. Ohne Namen, Straße und Ort kann die Post ihn nicht zustellen.

Der Brieftext

Der Text ist fertig formuliert und frei änderbar. Was du hier schreibst, wird genau so gedruckt.

01Inhalt

Was in diesen Brief gehört

Das hier entscheidet, ob der Brief seinen Zweck erfüllt. Es steht bereits in der Vorlage, hier steht, warum.

  • 01

    Nach § 15 Abs. 5 FZV müssen bisheriger Halter und Eigentümer den Halterwechsel unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilen. Das gilt nicht, wenn der Erwerber seine Pflichten dort bereits erfüllt hat.

  • 02

    Die gesetzlich genannten Angaben sind das Kennzeichen, der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Die FIN gehört nicht zu dieser Aufzählung, erleichtert der Behörde aber die Zuordnung.

  • 03

    Trenne Verkauf und Übergabe sauber. Lege eine Kopie des Kaufvertrags oder des Übergabeprotokolls bei, wenn du sie hast. Schicke keine Originale, die du später noch brauchst.

  • 04

    Richte die Mitteilung an die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsbehörde. Ob sie Briefe, E-Mail, ein Online-Formular oder einen bestimmten Upload akzeptiert, ist örtlich unterschiedlich. Prüfe deshalb vor dem Versand die Website oder frage kurz nach.

  • 05

    Die Mitteilung informiert die Behörde über den Halterwechsel. Sie meldet das Fahrzeug nicht automatisch ab und ersetzt keine gesonderte Klärung mit dem Versicherer oder der zuständigen Stelle zur Kfz-Steuer.

  • 06

    Ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Ein Einwurf-Einschreiben ist trotzdem sinnvoll, wenn der Käufer die Umschreibung aufschiebt oder du den Zugang belegen willst. Bewahre Briefkopie, Sendungsnummer und Zustellnachweis zusammen auf. Der Postnachweis beweist nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.

02Wortlaut

Der Brief im Wortlaut

So liest sich die Vorlage mit Beispielwerten in den Feldern, die du oben ausfüllst.

Lieber selbst ausdrucken

Denselben Brief gibt es als Datei zum Ausfüllen von Hand. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.

Der ausführliche Ratgeber zum Thema: Auto verkauft, Käufer meldet nicht um: Zulassungsstelle informieren.

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Sie informiert die Zulassungsbehörde über einen Halterwechsel. Sie ersetzt weder die Prüfung des Kaufvertrags noch eine gesonderte Klärung mit Versicherer oder zuständiger Stelle zur Kfz-Steuer. Bei falschen Käuferdaten, Streit über den Verkauf oder einer drohenden behördlichen Maßnahme solltest du individuelle Beratung einholen.

Zuletzt geprüft am 28. August 2026.

Quellen

Diese offiziellen Quellen zeigen, worauf die Vorlage basiert.

Mitteilung über den Halterwechsel nach § 15 Abs. 5 FZV, Kennzeichen B-AB 1234

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen als bisheriger Halter nach § 15 Abs. 5 FZV unverzüglich mit, dass die Person des Halters des folgenden Fahrzeugs gewechselt hat:

Kennzeichen: B-AB 1234
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): WVWZZZ1JZXW000001
Verkaufsdatum: 22.08.2026
Übergabedatum: 24.08.2026
Erwerber: Erika Beispiel, Beispielstraße 8, 10115 Berlin

Die vom Erwerber bestätigte Übergabe der Zulassungsbescheinigung dokumentiere ich wie folgt: Der Erwerber hat die Übergabe der Zulassungsbescheinigung im Kaufvertrag bestätigt..

Als Anlage füge ich folgende Unterlage bei: Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags vom 22.08.2026.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Mitteilung und teilen Sie mir mit, falls für die Änderung des Fahrzeugregisters noch Unterlagen oder ein bestimmter Übermittlungsweg erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
03Fragen

Häufige Fragen

Muss ich den Verkauf der Zulassungsbehörde melden, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Nach § 15 Abs. 5 FZV müssen bisheriger Halter und Eigentümer den Halterwechsel unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seine Pflichten bei der Zulassungsbehörde bereits erfüllt hat. Wenn du davon nichts weißt und die Umschreibung ausbleibt, ist die schriftliche Mitteilung der sichere Weg.

Welche Angaben gehören in die Mitteilung?

§ 15 Abs. 5 FZV nennt das Kennzeichen, den Namen und Vornamen sowie die vollständige Anschrift des Erwerbers und dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Die FIN ist nicht ausdrücklich genannt, kann die Zuordnung aber erleichtern.

Meldet die Zulassungsbehörde das Fahrzeug mit diesem Brief automatisch ab?

Nein. Der Brief ist eine Mitteilung über den Halterwechsel und kein eigener Antrag auf Abmeldung. Die Behörde prüft den Vorgang und kann bei ausbleibender Ummeldung oder unzutreffenden Daten weitere Maßnahmen nach § 15 Abs. 5 FZV ergreifen. Welche Unterlagen sie dafür braucht, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Muss ich zusätzlich die Versicherung und die Kfz-Steuer klären?

Die Mitteilung nach § 15 Abs. 5 FZV betrifft die Änderung des Fahrzeugregisters. Sie erledigt nicht automatisch jede Frage zur Versicherung oder Kfz-Steuer. Kläre bei deinem Versicherer und der zuständigen Stelle, ob in deinem Fall eine weitere Nachricht oder ein Nachweis nötig ist.

Brauche ich für die Mitteilung ein Einschreiben?

Nein. Die Vorschrift verlangt kein Einschreiben. Ein Einwurf-Einschreiben kann aber den Zugang bei der Behörde dokumentieren. Speichere vor dem Versand eine Kopie des Briefs, weil der Zustellnachweis den Inhalt des Umschlags nicht automatisch beweist.

Kann ich die Zulassungsbehörde per E-Mail informieren?

Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Manche Stellen nehmen solche Mitteilungen per E-Mail oder Online-Formular an, andere verlangen einen Brief oder einen bestimmten Upload. Prüfe den örtlichen Weg und füge die verlangten Nachweise nur in der vorgesehenen Form bei.