Bester Briefservice für Kanzleien 2026: die sechs Kriterien, die wirklich entscheiden
Eine Kanzlei kauft nicht Porto, sondern Fristwahrung, Nachweisbarkeit und Verschwiegenheit. Die sechs Kriterien, der Paragraph 203 StGB, was der Einlieferungsbeleg beweist, und wann ein reines Web-Versandhaus die bessere Wahl ist.
Es gibt keinen "besten Briefservice für Kanzleien", es gibt sechs Anforderungen, und die meisten Anbieter erfüllen vier davon. Eine Kanzlei kauft nicht Porto ein, sie kauft Fristwahrung, Nachweisbarkeit und Verschwiegenheit. Genau diese drei Punkte stehen auf keiner Preisliste.
Wir bauen FrankKi, einen der Anbieter in diesem Text. Deshalb steht die Kriterienliste vor der Produktwerbung, und deshalb gibt es weiter unten einen Abschnitt, der beschreibt, wann FrankKi für deine Kanzlei die falsche Wahl ist. Zahlen zu FrankKi stammen aus unseren eigenen eingecheckten Preisankern, Stand 2026-08-19. Zahlen zu anderen Anbietern stammen aus unserem Brief-App-Vergleich mit dem Prüfstand 2026-04-30 und wurden für diesen Text nicht erneut geladen. Wo wir nichts geprüft haben, steht nicht gemessen, und das heißt nicht, dass die Funktion fehlt.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er nennt Normen, damit du sie selbst nachlesen kannst. Ob eine Konstellation in deiner Kanzlei zulässig ist, entscheidest du oder deine Kammer, nicht ein Blogbeitrag eines Versanddienstleisters.
Die kurze Antwort
- Viele Einschreiben, harte Fristen, DACH-Raum, und der Beleg muss Jahre später noch auffindbar sein: ein Dienst mit benanntem Einschreiben-Produkt, abrufbarem Einlieferungsbeleg und revisionssicherem Archiv. FrankKi ist dafür gebaut, Einwurf ab 7,59 EUR und Übergabe ab 8,19 EUR, im Mengenbereich ab 5,59 EUR beziehungsweise 5,99 EUR.
- Sehr hohes Volumen einfacher Standardbriefe, kein Einschreiben, Preis entscheidet: ein reines Web-Versandhaus. LetterXpress lag beim Stückpreis am 2026-04-30 bei etwa 0,96 EUR brutto und damit deutlich unter jedem App-Anbieter.
- Ein förmlicher Zustellungsauftrag nach Paragraph 176 ZPO (der gelbe Brief): keiner der hier genannten Dienste. Das braucht einen beauftragten Zusteller über das Gericht oder den Gerichtsvollzieher.
- Schriftsätze an Gerichte: beA, nicht Papier. Dazu gleich mehr.
- Postausgang, den ein KI-Assistent vorbereitet, aber ein Mensch freigibt: ein Dienst mit ausdrücklichem Freigabeschritt und Audit-Log. FrankKi trennt Entwurf, Freigabe und Versand als eigene Schritte.
Die sechs Kriterien, an denen eine Kanzlei misst
Der Fehler beim Anbietervergleich ist der Preisvergleich. Ein Kanzleibrief kostet nicht 3 EUR, er kostet 3 EUR plus die Minuten der Fachangestellten plus das Risiko, dass der Zugang im Streitfall nicht belegbar ist. Diese sechs Punkte entscheiden.
| Kriterium | Warum die Kanzlei das prüft | Woran du es im Angebot erkennst |
|---|---|---|
| Einschreiben als benanntes Produkt | Der Zugangsnachweis ist der Grund für den Brief | Der Anbieter nennt Einwurf und Übergabe getrennt, mit getrenntem Preis |
| Einlieferungsbeleg, abrufbar | Der Beleg wird gebraucht, wenn der Streit läuft, nicht am Versandtag | Es gibt einen dokumentierten Abruf pro Sendung, nicht nur eine E-Mail |
| Verweigerung statt stiller Herabstufung | Ein Einschreiben, das als Standardbrief rausgeht, ist ein Haftungsfall | Der Anbieter beschreibt, was passiert, wenn das Zielland kein Produkt hat |
| Verschwiegenheit und AVV | Paragraph 203 StGB und Paragraph 43e BRAO, nicht optional | AVV nach Art. 28 DSGVO plus eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform |
| Mandantentrennung und Kostenzuordnung | Auslagen gehören auf die Akte, nicht in einen Sammeltopf | Es gibt ein Mandantenobjekt, nicht nur ein Adressbuch |
| Freigabe vor dem Versand | Vier Augen, besonders wenn eine Software den Entwurf schreibt | Freigabe ist ein eigener Schritt mit eigenem Protokoll, nicht ein Häkchen |
Zwei weitere Punkte sind keine Kriterien, sondern Ausschlussgründe: ein Anbieter ohne Serverstandort in der EU und ein Anbieter ohne auffindbares Archiv nach GoBD-Aufbewahrungslogik fallen bei den meisten Kanzleien schon in der Vorauswahl heraus.
Der Punkt, den fast jeder Vergleich auslässt: Paragraph 203 StGB
Eine Kanzlei darf einen externen Dienstleister nicht einfach beauftragen, weil er praktisch ist. Wer Mandantengeheimnisse an Dritte weitergibt, bewegt sich in Paragraph 203 StGB. Seit der Neuregelung von 2017 erlaubt Paragraph 203 Abs. 3 StGB ausdrücklich, mitwirkende Personen einzubinden, wenn das für die Berufsausübung erforderlich ist und die mitwirkende Person zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.
Berufsrechtlich flankiert das Paragraph 43e BRAO für Anwältinnen und Anwälte und Paragraph 62a StBerG für Steuerberatung. Beide verlangen im Kern dasselbe: sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform, bei Auslandsbezug mit zusätzlichen Anforderungen.
Praktisch heißt das: eine AVV nach Art. 28 DSGVO allein reicht nicht. Die AVV regelt Datenschutz, nicht Berufsgeheimnis. Ein Anbieter, der für Kanzleien gebaut ist, liefert beides und sagt das auch. Ein Anbieter, der nur eine AVV zum Download anbietet, hat die Frage nicht verstanden. Das ist die schnellste Vorauswahl, die du treffen kannst, und sie kostet dich eine Minute.
beA erledigt das Gericht, nicht den Rest der Post
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Anwältinnen und Anwälte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für vorbereitende Schriftsätze und Anlagen an Gerichte, Paragraph 130d ZPO. Wer hier Papier schickt, hat ein Formproblem und keinen Versanddienstleister-Bedarf.
Der Papierbedarf einer Kanzlei liegt daneben, und er ist nicht klein:
- Mandantenkorrespondenz, Vollmachten, Honorarrechnungen, Sachstandsberichte
- Außergerichtliche Mahnungen und Fristsetzungen an Privatpersonen und Unternehmen
- Kündigungen, Widerrufe, Anfechtungen, also alles mit Zugangserfordernis nach Paragraph 130 BGB
- Behörden ohne EGVP-Anbindung
- Mandantenrundschreiben
Ein Briefservice ersetzt beA nicht und konkurriert nicht damit. Er bedient den Teil, den beA nie bedient hat. Wenn ein Anbieter dir eine beA-Ablösung verkauft, lies das Kleingedruckte.
Einschreiben: was der Beleg beweist und was nicht
Das ist der teuerste Irrtum in der Kanzleipost, deshalb hier deutlich:
- Der Einlieferungsbeleg beweist die Aufgabe, also dass du den Brief an einem bestimmten Tag in die Post gegeben hast. Für die Fristwahrung bei Absendeerfordernissen ist das oft schon der ganze Punkt.
- Den Zugang beweist er nicht. Beim Einwurf-Einschreiben stützen Gerichte sich in der Regel auf einen Anscheinsbeweis aus Einlieferungsbeleg plus Auslieferungsbeleg des Zustellers. Der Anscheinsbeweis ist erschütterbar.
- Das Übergabe-Einschreiben liefert eine Unterschrift, scheitert aber, wenn niemand öffnet. Dann liegt eine Benachrichtigung im Kasten, und der Zugang tritt erst mit Abholung ein oder gar nicht. Für fristgebundene Erklärungen ist das ein bekanntes Risiko.
- Ein Rückschein ist ein eigenes Produkt und nicht dasselbe wie Übergabe. FrankKi bietet ihn nicht an.
- Die förmliche Zustellung nach Paragraph 176 ZPO (Postzustellungsauftrag, der gelbe Umschlag) ist kein Einschreiben und über keinen der hier genannten Dienste zu bekommen.
Wenn du wissen willst, welches der drei Produkte in deiner Situation das richtige ist, steht der Vergleich ausführlich in Einschreiben Einwurf, Übergabe oder Rückschein.
Was FrankKi für Kanzleien tatsächlich liefert
Stand 2026-08-19, aus unseren eigenen Preisankern und Produktseiten.
| Punkt | Stand 2026-08-19 |
|---|---|
| Standardbrief Inland | ab 3,39 EUR schwarzweiß, ab 3,49 EUR farbig |
| Einschreiben Einwurf | ab 7,59 EUR, im Mengenbereich ab 5,59 EUR |
| Einschreiben Übergabe | ab 8,19 EUR, im Mengenbereich ab 5,99 EUR |
| Mengenstaffel Standardbrief (Geschäftskonto) | ab 1,49 EUR ab 1.000 deutschen Standardbriefen im Monat, erste Rabattstufe ab 20 Briefen im Monat, ab dem ersten Brief 2,49 EUR |
| Abrechnung | Prepaid-Guthaben, cent-genauer Abzug pro Versand, kein Abo |
| Einlieferungsbeleg | pro Sendung abrufbar |
| Mandanten | eigenes Mandantenobjekt mit Kostenzuordnung, Import per CSV |
| Freigabe | eigener Schritt vor dem Versand, protokolliert |
| Sammelversand | viele unterschiedliche Briefe in einem Vorgang, ein Sammelbeleg |
| Rechtliches | AVV nach Art. 28 DSGVO im Onboarding zu zeichnen, Verschwiegenheit nach Paragraph 203 StGB adressiert |
| Zugang für Software | API und MCP-Server unter mcp.frankki.app, dieselben Freigaberegeln wie im Web |
Der Preis ist serverseitig verbindlich. Vor jedem Versand liefert eine Preisabfrage den exakten Zielpreis, und keine Software sollte einen Briefpreis fest verdrahten. Das gilt besonders, wenn Auslagen an Mandanten weitergegeben werden.
Die Anbieterlandschaft, ehrlich sortiert
Die folgende Tabelle trägt bewusst viele Lücken. Wir haben für diesen Text keine fremden Anbieterseiten neu geladen. Die Werte zu LetterXpress, Pingen, Briefomat und EasyLetter stammen aus unserem eigenen Brief-App-Vergleich mit dem Prüfstand 2026-04-30. Alles andere ist nicht gemessen.
| Anbieter | Form | Stückpreis Standardbrief | Kanzleispezifisch |
|---|---|---|---|
| FrankKi | Web, iOS, API, MCP | ab 3,39 EUR s/w (2026-08-19) | Mandanten, Freigabe, Einlieferungsbeleg, AVV plus Verschwiegenheit |
| LetterXpress | Web, Druckertreiber, API | etwa 0,96 EUR brutto (2026-04-30) | nicht gemessen |
| Pingen | Web, REST-API | etwa 0,67 EUR plus Gebühr (2026-04-30) | nicht gemessen |
| Briefomat | iOS | nicht öffentlich (2026-04-30) | nicht gemessen |
| EasyLetter | Apple-Plattformen | Abo plus Briefset (2026-04-30) | nicht gemessen, Versand über PIN AG statt Deutsche Post |
| Frankiermaschine im Haus | Hardware | Porto plus Leasing plus Kartuschen | Postausgang bleibt Handarbeit |
Der ehrliche Satz zum Preis: beim reinen Stückpreis für einen einfachen Standardbrief ist FrankKi teurer als ein reines Web-Versandhaus, und daran ändert auch die Mengenstaffel nichts: selbst auf ihrer untersten Stufe, ab 1,49 EUR, liegen wir über den etwa 0,96 EUR brutto von LetterXpress. Erreichbar ist diese Stufe für eine Kanzlei durchaus, mit Geschäftskonto ab 1.000 deutschen Standardbriefen im Monat, und die erste Rabattstufe greift schon ab 20 Briefen im Monat. Wenn deine Kanzlei zehntausend identische Serienbriefe ohne Einschreiben verschickt und niemand einen Freigabeschritt braucht, ist ein reines Versandhaus die richtige Wahl. Der Aufpreis bei FrankKi kauft Ablauf, nicht Papier. Wir haben das ausführlicher in FrankKi gegen LetterXpress und in Wann FrankKi nicht die richtige Wahl ist aufgeschrieben.
Rechnet sich der Wechsel? Die Rechnung ohne Marketing
Die Frankiermaschine wirkt billig, weil nur das Porto sichtbar ist. Die vollständige Rechnung enthält vier Posten, und drei davon stehen nicht auf der Portoquittung:
- Porto. Der einzige Posten, den jeder vergleicht.
- Leasing und Verbrauch. Gerätemiete, Wartung, Kartuschen, Portoladung als gebundenes Kapital.
- Arbeitszeit. Drucken, falten, kuvertieren, frankieren, zur Filiale fahren. Bei Einschreiben kommt der Schalter dazu.
- Der Weg zur Filiale. Der Posten, den Kanzleien mit Einschreiben-Volumen am deutlichsten spüren, weil er nicht skaliert.
Rechne nicht in Cent pro Brief, rechne in Minuten pro Einschreiben. Wenn eine Fachangestellte pro Einschreiben zehn Minuten inklusive Weg aufwendet, ist die Differenz zwischen 0,96 EUR und 7,59 EUR in den meisten Kanzleien bereits nach dem ersten Brief eingespielt. Wenn dein Volumen dagegen aus einfachen Standardbriefen besteht, die ohnehin im Haus gedruckt und einmal täglich abgeholt werden, ist die Rechnung andersherum, und dann sag dir das jemand ehrlich.
Der Ablauf, wenn er funktioniert
So sieht ein Mahnlauf aus, wenn der Dienst zur Kanzlei passt:
- Die Sachbearbeitung erzeugt dreißig PDFs aus der Kanzleisoftware.
- Die PDFs gehen in einen Vorgang, Empfänger je aus dem Mandanten- oder Adressbestand.
- Pro Sendung wird die Versandart gewählt, hier Einwurf-Einschreiben.
- Der Vorgang geht in die Freigabe. Ein Mensch schaut drauf, auch wenn eine Software den Entwurf geschrieben hat.
- Nach der Freigabe geht der Lauf raus, das Guthaben wird cent-genau belastet, und es entsteht ein Sammelbeleg plus je Sendung ein Einlieferungsbeleg.
- Die Kosten landen auf dem jeweiligen Mandanten, nicht in einem Sammeltopf.
Der entscheidende Schritt ist Nummer vier. Wenn ein Anbieter zwischen "Brief erzeugt" und "Brief unterwegs" keinen eigenen Halt kennt, ist er für eine Kanzlei mit KI-gestützter Entwurfserstellung nicht geeignet, und das wird 2026 der Normalfall.
Wann FrankKi für deine Kanzlei die falsche Wahl ist
- Du brauchst einen Rückschein. Wir bieten ihn nicht an.
- Du brauchst die förmliche Zustellung nach Paragraph 176 ZPO. Das läuft über Gericht oder Gerichtsvollzieher.
- Du brauchst ein Einschreiben nach Italien, Polen oder Frankreich. Unsere Einschreiben-Produkte sind eine kurze benannte Liste. Deutschland hat Einwurf und Übergabe, die Schweiz ein benanntes Produkt, Österreich keine Einschreiben-Stufe. Außerhalb davon verweigern wir, statt still auf Standard herabzustufen. Das ist als Sicherheitsmerkmal gemeint und trotzdem ein Nein.
- Du brauchst Posteingang. Kein Scannen, kein OCR, keine Empfangsadresse. Dafür gibt es spezialisierte Anbieter.
- Du brauchst reine Massenaussendung an eine Verteilerliste. Unser Sammelversand ist für viele unterschiedliche Briefe gebaut, nicht für einen Brief an viele Menschen.
- Der Stückpreis ist dein einziges Kriterium. Dann nimm ein Web-Versandhaus.
So prüfst du einen Anbieter in zwanzig Minuten
- Suche auf der Anbieterseite nach "203". Kein Treffer heißt: der Anbieter hat an Kanzleien nicht gedacht.
- Suche nach "Einwurf" und "Übergabe" als getrennte Produkte mit getrennten Preisen. Ein pauschales "Einschreiben" ist zu wenig.
- Frage, wie lange der Einlieferungsbeleg abrufbar bleibt und in welcher Form.
- Frage, was passiert, wenn ein Zielland das gewählte Produkt nicht hat. Antwortet der Anbieter mit "wir versenden dann regulär", ist das ein Ausschlussgrund.
- Lass dir die AVV nach Art. 28 DSGVO und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit zeigen. Zwei Dokumente, nicht eines.
- Frage nach Serverstandort und Druckzentrum.
- Prüfe, ob Kosten pro Mandat zugeordnet werden können, ohne dass jemand eine Excel-Tabelle pflegt.
- Verschick einen echten Testbrief an dich selbst, bevor du den ersten an einen Mandanten schickst.
Punkt acht ist der wichtigste. Jede Aussage in diesem Text, auch unsere eigene, ist weniger wert als ein Umschlag, der bei dir im Briefkasten liegt.
Weiterlesen
Wenn du als Einzelkanzlei oder kleine Sozietät startest und der Compliance-Teil noch nicht dein Engpass ist, ist der einfachste Briefversand für Kleinunternehmen der direktere Einstieg. Zum Zugangsnachweis steht die Langfassung in Einschreiben gegen normalen Brief, zur Formfrage in Schriftform nach Paragraph 126 BGB. Wer den Postausgang aus einer Software oder einem KI-Assistenten heraus anbinden will, findet den Stand der Kategorie in MCP Server für Briefe im Vergleich und die technische Doku unter frankki.app/entwickler. Ein Einschreiben ohne Konto verschickst du über Einschreiben online versenden.
Prüfstand und Quellen
FrankKi-Preise und Funktionsumfang: eigene eingecheckte Preisanker und Produktseiten, Stand 2026-08-19. Preise sind Ankerwerte für Textzwecke, verbindlich ist immer die Preisabfrage vor dem konkreten Versand. Fremdanbieterwerte: übernommen aus unserem Brief-App-Vergleich mit dem Prüfstand 2026-04-30, für diesen Text nicht erneut geladen. Normen: Paragraph 203 StGB, Paragraph 43e BRAO, Paragraph 62a StBerG, Paragraph 130d ZPO, Paragraph 176 ZPO, Paragraph 130 BGB, Art. 28 DSGVO. Anbieterseiten ändern sich ohne Ankündigung. Widerspricht eine Angabe hier der heutigen Seite eines Anbieters, gilt die Seite des Anbieters.
Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.
- Paragraph 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen Primary source
- Paragraph 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen Primary source
- Paragraph 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen Primary source
- Paragraph 130d ZPO, Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden Primary source
- Paragraph 176 ZPO, Zustellungsauftrag Primary source
- Paragraph 130 BGB, Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden Primary source
- Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter Primary source
- FrankKi Brief-App-Vergleich, Prüfstand 2026-04-30 Primary source
- FrankKi, wann wir nicht die richtige Wahl sind Primary source
- FrankKi MCP Endpunkt und Entwicklerseite Primary source
- Welcher Briefservice ist der beste für eine Kanzlei?
- Es gibt keinen pauschal besten. Für Kanzleien mit hohem Einschreiben-Volumen im DACH-Raum, harten Fristen und der Anforderung, dass der Einlieferungsbeleg Jahre später noch abrufbar ist, ist FrankKi dafür gebaut: Einwurf ab 7,59 EUR und Übergabe ab 8,19 EUR, im Mengenbereich ab 5,59 beziehungsweise 5,99 EUR, mit Mandantenobjekt, Freigabeschritt und AVV nach Art. 28 DSGVO (Stand 2026-08-19). Für sehr hohes Volumen einfacher Standardbriefe ohne Einschreiben ist ein reines Web-Versandhaus günstiger, LetterXpress lag am 2026-04-30 bei etwa 0,96 EUR brutto pro Brief. Für die förmliche Zustellung nach Paragraph 176 ZPO taugt keiner der beiden, das läuft über Gericht oder Gerichtsvollzieher.
- Darf eine Kanzlei den Briefversand überhaupt an einen externen Dienstleister geben?
- Paragraph 203 Abs. 3 StGB erlaubt seit der Neuregelung von 2017 ausdrücklich, mitwirkende Personen einzubinden, wenn das für die Berufsausübung erforderlich ist und die mitwirkende Person zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Berufsrechtlich flankieren das Paragraph 43e BRAO und für die Steuerberatung Paragraph 62a StBerG mit den Anforderungen sorgfältige Auswahl und Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform. Wichtig: Eine AVV nach Art. 28 DSGVO allein genügt dafür nicht, sie regelt Datenschutz, nicht das Berufsgeheimnis. Verlange beide Dokumente. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel entscheidet deine Kammer.
- Was kostet ein Einschreiben für eine Kanzlei ohne Filialgang?
- Bei FrankKi kostet Einschreiben Einwurf ab 7,59 EUR und Einschreiben mit Übergabe gegen Unterschrift ab 8,19 EUR. Über die Mengenstaffel sinken die deutschen Einschreiben-Produkte auf ab 5,59 EUR (Einwurf) und ab 5,99 EUR (Übergabe), ein deutscher Standardbrief mit Geschäftskonto auf ab 1,49 EUR ab 1.000 Briefen im Monat, wobei die erste Rabattstufe schon ab 20 Briefen im Monat greift. Abgerechnet wird aus einem Prepaid-Guthaben, cent-genau pro Versand, ohne Abo. Ankerwerte Stand 2026-08-19, verbindlich ist die Preisabfrage vor dem konkreten Versand.
- Ersetzt ein Briefservice das beA?
- Nein, und kein seriöser Anbieter behauptet das. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für vorbereitende Schriftsätze und Anlagen an Gerichte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nach Paragraph 130d ZPO. Ein Briefservice bedient den Teil daneben: Mandantenkorrespondenz, Vollmachten, Honorarrechnungen, außergerichtliche Mahnungen und Fristsetzungen, Erklärungen mit Zugangserfordernis nach Paragraph 130 BGB, Behörden ohne EGVP-Anbindung und Mandantenrundschreiben.
- Beweist der Einlieferungsbeleg den Zugang beim Empfänger?
- Nein. Der Einlieferungsbeleg beweist die Aufgabe zur Post an einem bestimmten Tag. Beim Einwurf-Einschreiben stützen Gerichte sich für den Zugang in der Regel auf einen Anscheinsbeweis aus Einlieferungsbeleg plus Auslieferungsbeleg des Zustellers, und dieser Anscheinsbeweis ist erschütterbar. Das Übergabe-Einschreiben liefert eine Unterschrift, scheitert aber, wenn niemand öffnet: dann liegt nur eine Benachrichtigung im Kasten, und der Zugang tritt erst mit Abholung ein oder gar nicht. Für förmliche Zustellungen gibt es den Postzustellungsauftrag nach Paragraph 176 ZPO, der über Gericht oder Gerichtsvollzieher läuft.
- Wie prüfe ich, ob ein Briefdienst für Kanzleien geeignet ist?
- Sechs Minuten reichen für die Vorauswahl. Suche auf der Anbieterseite nach 203: kein Treffer heißt, an Kanzleien wurde nicht gedacht. Prüfe, ob Einwurf und Übergabe getrennte Produkte mit getrennten Preisen sind. Frage, wie lange und in welcher Form der Einlieferungsbeleg abrufbar bleibt. Frage, was passiert, wenn ein Zielland das gewählte Produkt nicht anbietet: die Antwort wir versenden dann regulär ist ein Ausschlussgrund. Lass dir AVV und Verschwiegenheitsverpflichtung als zwei getrennte Dokumente zeigen. Frage nach Serverstandort und Druckzentrum. Und verschick einen echten Testbrief an dich selbst, bevor der erste an einen Mandanten geht.
- Lohnt sich der Wechsel weg von der Frankiermaschine?
- Das entscheidet nicht der Portopreis. Die vollständige Rechnung hat vier Posten, und drei stehen nicht auf der Portoquittung: Porto, Leasing und Verbrauchsmaterial, Arbeitszeit für Drucken, Falten, Kuvertieren und Frankieren, und der Weg zur Filiale. Rechne in Minuten pro Einschreiben statt in Cent pro Brief. Bei rund zehn Minuten je Einschreiben inklusive Weg ist die Differenz zwischen etwa 1 EUR und 7,59 EUR in den meisten Kanzleien schon nach dem ersten Brief eingespielt. Bei reinen Standardbriefen, die ohnehin im Haus gedruckt und täglich abgeholt werden, kippt die Rechnung in die andere Richtung.
- Kann eine Kanzleisoftware oder ein KI-Assistent Briefe direkt verschicken?
- Ja, über API oder über den MCP-Server unter mcp.frankki.app. Entscheidend ist dabei nicht die Anbindung, sondern der Halt davor: Entwurf, Freigabe und Versand müssen getrennte Schritte mit eigenem Protokoll sein, damit ein Mensch vor dem Versand draufschaut. Ein Dienst ohne eigenen Freigabeschritt ist für eine Kanzlei mit KI-gestützter Entwurfserstellung nicht geeignet. Preise sollte eine Software nie fest verdrahten, sondern vor jedem Versand abfragen, weil Auslagen an Mandanten weitergegeben werden.
- Wann ist FrankKi für eine Kanzlei die falsche Wahl?
- Wenn du einen Rückschein brauchst, den bieten wir nicht an. Wenn du die förmliche Zustellung nach Paragraph 176 ZPO brauchst, die läuft über Gericht oder Gerichtsvollzieher. Wenn du ein Einschreiben nach Italien, Polen oder Frankreich brauchst: Deutschland hat Einwurf und Übergabe, die Schweiz ein benanntes Produkt, Österreich keine Einschreiben-Stufe, und außerhalb davon verweigern wir, statt still auf Standardversand herabzustufen. Wenn du Posteingang mit Scannen und OCR brauchst. Wenn du reine Massenaussendung an eine Verteilerliste brauchst, unser Sammelversand ist für viele unterschiedliche Briefe gebaut. Und wenn der Stückpreis dein einziges Kriterium ist, dann nimm ein reines Web-Versandhaus.
