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Ratgeber

Pflegekasse: Leistungsübersicht und Abrechnungsunterlagen anfordern

Nach § 108 SGB XI kannst du eine verständliche Leistungs- und Kostenübersicht für mindestens 18 Monate sowie Abrechnungsunterlagen verlangen. Mit Vorlage.

Von Pascal Lindenau10 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Nach § 108 Absatz 1 SGB XI kannst du von deiner Pflegekasse eine verständliche Übersicht der Pflegeleistungen und Kosten für mindestens die letzten 18 Monate verlangen. Dazu kommen die eingereichten Leistungsbestandteile und Kopien der Abrechnungsunterlagen. Das ist kein Antrag auf deine komplette Pflegedokumentation beim Pflegedienst. Wenn ein Angehöriger schreibt, braucht er außerdem einen passenden Nachweis seiner Vertretung.

Fertige Vorlage für deine Pflegekasse. Du trägst Versichertennummer, Zeitraum, Leistungserbringer und den sicheren Rückweg ein. Die Vorlage deckt alle drei Auskunftsbausteine aus § 108 SGB XI ab und enthält einen Hinweis zur Vertretung.

Vorlage jetzt ausfüllen

Auf der Vorlagenseite findest du außerdem eine DOCX- und PDF-Datei zum Herunterladen.

Was du von der Pflegekasse verlangen kannst

§ 108 Absatz 1 SGB XI nennt nicht nur allgemein ein Recht auf "Informationen". Die Pflegekasse muss dir auf Antrag drei klar unterscheidbare Dinge geben:

  1. Eine Leistungs- und Kostenübersicht. Sie muss die Pflegeleistungen und Kosten enthalten, die du in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor der Anforderung in Anspruch genommen hast.
  2. Eine verständliche Aufstellung der eingereichten Leistungsbestandteile. Du kannst erfahren, welche Teile der Leistung die jeweiligen Leistungserbringer für dich zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht haben.
  3. Abrechnungsunterlagen. Die Pflegekasse soll dir eine Durchschrift der eingereichten Unterlagen schicken. Wenn sie aus der vorhandenen Form keine Durchschrift herstellen kann, muss sie die Inhalte entsprechend aufbereiten und bei Bedarf erklären.

Die Aufstellung soll für dich nachvollziehbar sein. Ein Export voller interner Kürzel, den du ohne Erklärung nicht lesen kannst, ist deshalb nicht das Ziel des Gesetzes. Schreibe trotzdem genau, welche Monate, Anbieter oder Belege du prüfen möchtest. Das macht die Antwort brauchbarer.

Du kannst die Übersicht auch regelmäßig anfordern. Auf deinen Wunsch darf die Pflegekasse sie bis auf Widerruf jedes Kalenderhalbjahr übermitteln. Wenn du nur einen einzelnen Prüfzeitraum brauchst, reicht der einmalige Antrag in der Vorlage.

Abrechnung ist nicht dasselbe wie Pflegedokumentation

Hier liegt die häufigste Verwechslung. Die Pflegekasse hat Abrechnungs- und Leistungsdaten. Der ambulante Dienst oder die stationäre Einrichtung hat dagegen die konkrete Pflegedokumentation. Dazu können Pflegeberichte, Einsatznachweise, Tourendokumentation oder interne Leistungsnachweise gehören.

Die Vorlage fordert die Daten an, die § 108 SGB XI bei der Pflegekasse beschreibt. Sie verlangt nicht automatisch jeden Pflegebericht eines Dienstes. Wenn du die Versorgung selbst prüfen oder eine einzelne Rechnung nachvollziehen möchtest, kann ein zweiter, eigener Antrag an den Leistungserbringer nötig sein. Benenne dort die Dokumente und den Zeitraum ebenfalls eng.

Auch eine Leistungsübersicht ist keine medizinische Begutachtung. Sie sagt, was abgerechnet oder als Leistung erfasst wurde. Sie beantwortet nicht automatisch, ob die Versorgung fachlich richtig war oder ein Pflegegrad korrekt festgestellt wurde. Für einen Bescheid oder eine Ablehnung ist der separate Brief zum Widerspruch gegen den Pflegegrad das passendere Werkzeug.

Wer darf den Antrag stellen?

Das Recht aus § 108 SGB XI steht den Versicherten zu. Du kannst den Brief selbst unterschreiben und an die Pflegekasse senden. Für die Zuordnung gehören Name und Versichertennummer der versicherten Person in den Brief.

Ein Angehöriger ist nicht allein wegen seiner familiären Beziehung automatisch auskunftsberechtigt. Wenn du für deine Mutter, deinen Vater oder eine andere Person schreibst, nenne deine Rolle und lege die Vollmacht oder den passenden Nachweis deiner Vertretungsbefugnis bei. Die Pflegekasse darf deine Identität und die Berechtigung prüfen. Das ist bei Gesundheits- und Abrechnungsdaten keine Schikane, sondern eine notwendige Schutzmaßnahme.

Eine gute Formulierung lässt der Kasse außerdem einen sicheren Rückweg. Bitte um das sichere Postfach der Kasse, falls es eines gibt, oder um postalische Übersendung. Eine unverschlüsselte E-Mail-Adresse solltest du für diese Daten nicht einfach vorgeben.

Diese Angaben gehören in den Brief

Die Kasse muss den richtigen Datensatz finden und wissen, was du prüfen willst. Dafür reichen meist wenige, klare Angaben:

  • vollständiger Name und, falls für die Zuordnung nötig, Geburtsdatum der versicherten Person,
  • Versichertennummer,
  • bekannter Pflegegrad,
  • gewünschter Zeitraum, mindestens die 18 Monate vor der Anforderung,
  • Leistungserbringer, Monate oder Leistungsarten, die du besonders zuordnen möchtest,
  • gewünschter sicherer Übermittlungsweg,
  • Rolle und Vertretungsnachweis, wenn nicht die versicherte Person selbst unterschreibt.

Eine lange Krankengeschichte gehört nicht in den Betreff. Für die Identifizierung zählt die Versichertennummer. Für die Sachbearbeitung zählt die konkrete Liste der gewünschten Unterlagen.

Einschreiben oder sicheres Kassenportal?

§ 108 SGB XI schreibt kein Einschreiben vor. Du kannst den Antrag auf dem Weg einreichen, den deine Pflegekasse akzeptiert. Ein sicheres Kassenportal oder ein verschlüsselter Upload kann bei Gesundheitsdaten schneller und passend sein. Mach einen Screenshot oder speichere die Eingangsbestätigung.

Wenn du postalisch schreibst, ist ein Einwurf-Einschreiben oft die vernünftige Wahl. Die Deutsche Post dokumentiert dabei, wann die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingelegt wurde. Das ist ein brauchbarer Nachweis dafür, dass dein Antrag angekommen sein soll. Es ist aber kein Beweis für den genauen Inhalt des Umschlags.

Speichere deshalb vor dem Versand eine Kopie des unterschriebenen Schreibens. Hebe die Sendungsnummer und den Auslieferungsbeleg daneben ab. Der Vergleich der Einschreiben-Varianten erklärt, wann Einwurf, Übergabe oder Rückschein zu deinem Anlass passt.

Bei besonders sensiblen Unterlagen solltest du nicht einfach eine normale E-Mail als Ersatz für einen sicheren Weg verwenden. Frage die Kasse nach ihrem Portal oder nach einer anderen geschützten Übermittlung. Falls du den Antrag ohne Drucker versenden möchtest, kannst du die aktuelle Versandauswahl über FrankKi als Brief oder verfügbares Einschreiben prüfen.

Wenn die Antwort unvollständig bleibt

Prüfe die Antwort gegen die drei Punkte aus deinem Schreiben. Fehlt die 18-Monats-Übersicht, die verständliche Zuordnung der eingereichten Leistungsbestandteile oder die Durchschrift beziehungsweise gleichwertige Aufbereitung der Abrechnung? Dann schreibe genau das zurück. Eine kurze Liste ist wirksamer als ein allgemeiner Satz wie "es fehlen Unterlagen".

Lege deiner Erinnerung eine Kopie des ersten Antrags und den Eingangs- oder Zustellnachweis bei. Bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und um Mitteilung, falls die Kasse einen bestimmten Identitäts- oder Vollmachtsnachweis braucht. Eine gesetzliche Antwortfrist für alle Fälle nennt § 108 SGB XI in diesem Abschnitt nicht. Setze deshalb keine scheinbar gesetzliche Frist in den Brief, sondern bitte um zeitnahe Bearbeitung und frage nach dem weiteren Verfahren.

Bleibt die Sache trotz konkreter Erinnerung offen, kannst du dich an den Kundenservice, das Beschwerdemanagement oder eine unabhängige Pflegeberatung wenden. Bei einer strittigen Rechnung oder einem laufenden Rechtsbehelf solltest du die Unterlagen fachlich prüfen lassen.

Vorlage: Leistungsübersicht und Abrechnungsunterlagen anfordern

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Geburtsdatum]

[Name der Pflegekasse]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Anforderung meiner Leistungsübersicht und Abrechnungsunterlagen nach § 108 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich nach § 108 Absatz 1 SGB XI um Auskünfte und Unterlagen für die versicherte Person [Name, gegebenenfalls Geburtsdatum]. Die Versichertennummer lautet [Versichertennummer], der Pflegegrad ist [Pflegegrad].

Bitte übermitteln Sie mir eine verständliche Übersicht der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen und ihrer Kosten für mindestens die 18 Monate vor Eingang dieses Antrags. Der gewünschte Zeitraum ist:
[Zeitraum]

Bitte teilen Sie mir außerdem verständlich mit, welche Leistungsbestandteile die jeweiligen Leistungserbringer in Bezug auf die versicherte Person zur Abrechnung bei Ihnen eingereicht haben. Besonders zuordnen möchte ich folgende Leistungserbringer oder Zeiträume:
[Leistungserbringer und Zeiträume]

Bitte übermitteln Sie mir eine Durchschrift der von den Leistungserbringern bei Ihnen eingereichten Abrechnungsunterlagen. Falls in der vorliegenden Form keine Durchschrift erstellt werden kann, bitte ich um eine Aufbereitung mit inhaltlich entsprechendem Informationsgehalt und um die erforderlichen Erläuterungen. Besonders benötige ich:
[Belegarten, Anbieter und Monate]

Bitte stellen Sie mir die Auskunft und Unterlagen auf folgendem sicheren Weg bereit:
[sicheres Kassenportal / postalisch / Abholung]

Ich stelle den Antrag als [versicherte Person selbst / bevollmächtigte Person mit beigefügter Vollmacht / sonstige Vertretung mit Nachweis]. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie für die Identitätsprüfung oder die Bearbeitung noch einen bestimmten Nachweis benötigen.

Mir ist bewusst, dass diese Anfrage die Leistungs- und Abrechnungsdaten nach § 108 SGB XI betrifft und nicht automatisch die vollständige Pflegedokumentation eines Leistungserbringers umfasst. Falls für einen Teil meiner Anfrage eine andere Stelle zuständig ist, teilen Sie mir bitte mit, an wen ich mich wenden muss.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wann ich mit der Übersendung rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Die ausfüllbare Fassung findest du auf der Vorlagenseite für die Pflegekasse. Wenn du für einen Angehörigen schreibst, füge die Vollmacht oder den passenden Vertretungsnachweis bei. Schicke nur die Unterlagen, die für die Zuordnung und Prüfung nötig sind.

Vor dem Versand

  1. Prüfe Name, Versichertennummer und Anschrift der Pflegekasse.
  2. Lege den Zeitraum fest. Die gesetzliche Übersicht umfasst mindestens die 18 Monate vor deinem Antrag.
  3. Liste Anbieter, Monate und Belegarten, wenn du eine Abrechnung nachvollziehen möchtest.
  4. Füge Vollmacht oder Vertretungsnachweis bei, wenn du nicht selbst unterschreibst.
  5. Wähle ein sicheres Kassenportal oder verschicke postalisch mit Nachweis.
  6. Speichere Briefkopie, Anlagen, Eingangsbestätigung und Sendungsstatus.

Der Antrag ist überschaubar, wenn du die beiden Ebenen auseinanderhältst: Die Pflegekasse liefert dir die abgerechneten Leistungen, Kosten und Belege. Den vollständigen Pflegeverlauf fragst du, falls nötig, bei der Stelle an, die ihn dokumentiert.

Brief verschickenVorlage: Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse anfordern

Ausfüllen, prüfen, abschicken. FrankKi druckt, frankiert und bringt den Brief zur Post.

Quellen und Methodik

Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.

  1. § 108 SGB XI: Auskünfte an Versicherte Primary source
  2. Deutsche Post: Dokumentierter Versand durch Einschreiben Primary source
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann ich von der Pflegekasse verlangen?
Nach § 108 Absatz 1 SGB XI kannst du eine verständliche Übersicht der Leistungen und Kosten für mindestens 18 Monate, Angaben zu den von Leistungserbringern eingereichten Leistungsbestandteilen und eine Durchschrift der eingereichten Abrechnungsunterlagen verlangen. Wenn eine echte Durchschrift technisch nicht möglich ist, muss die Kasse die Inhalte entsprechend aufbereiten und bei Bedarf erklären.
Bekomme ich damit auch die vollständige Pflegedokumentation?
Nein, nicht automatisch. § 108 SGB XI betrifft die Leistungs- und Abrechnungsdaten der Pflegekasse. Pflegeberichte, Leistungsnachweise oder andere Dokumente des Pflegedienstes musst du beim jeweiligen Leistungserbringer anfordern. Welche weiteren Rechte gelten, hängt vom Dokument und der verantwortlichen Stelle ab.
Muss die Übersicht genau 18 Monate umfassen?
Das Gesetz nennt mindestens die 18 Monate vor der Anforderung. Du kannst einen längeren Zeitraum oder einen besonders wichtigen Abschnitt zusätzlich nennen. Formuliere den Zeitraum klar, damit die Kasse weiß, welche Monate du prüfen möchtest.
Darf ein Angehöriger die Unterlagen anfordern?
Ein Angehöriger sollte nicht allein wegen der familiären Beziehung mit einer Auskunft rechnen. Wenn du für die versicherte Person handelst, benenne deine Rolle und füge eine Vollmacht oder einen anderen passenden Nachweis deiner Vertretungsbefugnis bei. Die Pflegekasse darf deine Identität und die Berechtigung prüfen.
Muss ich die Anfrage per Einschreiben schicken?
Nein. § 108 SGB XI schreibt kein Einschreiben vor. Ein Einwurf-Einschreiben kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du den postalischen Zugang dokumentieren möchtest. Der Nachweis ersetzt nicht deine eigene Kopie des Schreibens und belegt nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
Kann die Pflegekasse die Antwort per E-Mail senden?
Das hängt vom sicheren Übermittlungsweg der Kasse ab. Für Leistungs- und Gesundheitsdaten solltest du ein sicheres Kassenportal oder den Postweg verlangen. Eine unverschlüsselte E-Mail ist nur dann sinnvoll, wenn die Kasse einen geeigneten Schutz und du diesen Weg ausdrücklich akzeptierst.
Pascal Lindenau, Gründer von FrankKi
VonPascal LindenauGründer von FrankKi

Pascal Lindenau ist Gründer von FrankKi. Der Berliner entwickelt digitale Produkte, die alltägliche Aufgaben einfacher machen. FrankKi entstand aus einer simplen Frage: Warum ist es 2026 immer noch so umständlich, einen echten Brief zu verschicken? Auf dem Blog verantwortet Pascal die Ratgeber rund um Briefe, Kündigungen und Behördenpost und sorgt dafür, dass jeder Artikel sauber recherchiert und aktuell ist. Bei rechtlichen Themen ersetzen die Inhalte keine Rechtsberatung.

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