Was in diesen Brief gehört
Das hier entscheidet, ob der Brief seinen Zweck erfüllt. Es steht bereits in der Vorlage, hier steht, warum.
- 01
§ 108 Absatz 1 SGB XI gibt Versicherten auf Antrag drei konkrete Auskunftsbausteine: eine Übersicht der in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten für mindestens 18 Monate, verständliche Angaben zu den eingereichten Leistungsbestandteilen und Kopien beziehungsweise inhaltsgleiche Aufbereitungen der Abrechnungsunterlagen.
- 02
Die Leistungsübersicht ist etwas anderes als eine vollständige Pflegedokumentation. Pflegeberichte, Tourennachweise oder detaillierte Betreuungsunterlagen liegen meist beim Leistungserbringer. Fordere sie dort separat an, wenn du sie für die Prüfung brauchst.
- 03
Nenne die Versichertennummer, den Pflegegrad und einen engen Prüfzeitraum. Je genauer du Pflegedienst, Hilfsmittelanbieter oder Monate angibst, desto leichter kann die Kasse die Antwort sortieren.
- 04
Wenn ein Angehöriger den Antrag stellt, sollte aus dem Brief klar hervorgehen, in welcher Rolle er handelt. Lege eine Vollmacht oder den passenden Nachweis bei und verschicke keine unnötigen Gesundheitsdetails.
- 05
Ein Einschreiben ist keine gesetzliche Voraussetzung. Es dokumentiert aber den postalischen Versand und die Zustellung. Bewahre eine Kopie des Briefs, den Einlieferungsbeleg und den Sendungsstatus zusammen auf. Für besonders sensible Unterlagen kann das sichere Kassenportal schneller und geeigneter sein.
Der Brief im Wortlaut
So liest sich die Vorlage mit Beispielwerten in den Feldern, die du oben ausfüllst.
Lieber selbst ausdrucken
Denselben Brief gibt es als Datei zum Ausfüllen von Hand. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.
Der ausführliche Ratgeber zum Thema: Pflegekasse: Leistungsübersicht und Abrechnungsunterlagen anfordern.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Sie verlangt die Leistungs- und Abrechnungsinformationen nach § 108 SGB XI. Eine vollständige Pflegedokumentation oder eine rechtliche Bewertung einzelner Abrechnungen ist damit nicht automatisch abgedeckt.
Zuletzt geprüft am 28. August 2026.
Quellen
Diese offiziellen Quellen zeigen, worauf die Vorlage basiert.
- § 108 SGB XI: Auskünfte an Versicherte Bundesministerium der Justiz
- Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Deutsche Post
Anforderung meiner Leistungsübersicht und Abrechnungsunterlagen nach § 108 SGB XI
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich nach § 108 Absatz 1 SGB XI um Auskünfte und Unterlagen für die versicherte Person Maria Beispiel, geboren am 14.03.1948. Die Versichertennummer lautet A123456789, der Pflegegrad ist Pflegegrad 3. Bitte übermitteln Sie mir eine verständliche Übersicht der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen und ihrer Kosten für mindestens die 18 Monate vor Eingang dieses Antrags. Der gewünschte Zeitraum ist: 01.01.2025 bis 30.06.2026, hilfsweise die letzten 18 Monate vor Eingang. Bitte teilen Sie mir außerdem verständlich mit, welche Leistungsbestandteile die jeweiligen Leistungserbringer in Bezug auf die versicherte Person zur Abrechnung bei Ihnen eingereicht haben. Besonders zuordnen möchte ich folgende Leistungserbringer oder Zeiträume: Ambulanter Pflegedienst Sonnengarten für Januar bis Juni 2026 und alle weiteren Leistungserbringer im Zeitraum. Bitte übermitteln Sie mir eine Durchschrift der von den Leistungserbringern bei Ihnen eingereichten Abrechnungsunterlagen. Falls in der vorliegenden Form keine Durchschrift erstellt werden kann, bitte ich um eine Aufbereitung mit inhaltlich entsprechendem Informationsgehalt und um die erforderlichen Erläuterungen. Besonders benötige ich: monatliche Abrechnungen des Pflegedienstes und Rechnungen für Pflegehilfsmittel. Bitte stellen Sie mir die Auskunft und Unterlagen auf folgendem sicheren Weg bereit: über das sichere Postfach meiner Pflegekasse, hilfsweise postalisch an meine bekannte Anschrift. Ich stelle den Antrag als Ich bin die versicherte Person und handle selbst. Sofern ich für die versicherte Person handle, füge ich den Nachweis meiner Vertretungsbefugnis bei. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie für die Identitätsprüfung oder die Bearbeitung noch einen bestimmten Nachweis benötigen. Mir ist bewusst, dass diese Anfrage die Leistungs- und Abrechnungsdaten nach § 108 SGB XI betrifft und nicht automatisch die vollständige Pflegedokumentation eines Leistungserbringers umfasst. Falls für einen Teil meiner Anfrage eine andere Stelle zuständig ist, teilen Sie mir bitte mit, an wen ich mich wenden muss. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wann ich mit der Übersendung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann ich von der Pflegekasse verlangen?
Nach § 108 Absatz 1 SGB XI kannst du eine verständliche Übersicht der Leistungen und Kosten für mindestens 18 Monate, Angaben zu den von Leistungserbringern eingereichten Leistungsbestandteilen und eine Durchschrift der eingereichten Abrechnungsunterlagen verlangen. Wenn eine echte Durchschrift technisch nicht möglich ist, muss die Kasse die Inhalte entsprechend aufbereiten und bei Bedarf erklären.
Bekomme ich damit auch die vollständige Pflegedokumentation?
Nein, nicht automatisch. § 108 SGB XI betrifft die Leistungs- und Abrechnungsdaten der Pflegekasse. Pflegeberichte, Leistungsnachweise oder andere Dokumente des Pflegedienstes musst du beim jeweiligen Leistungserbringer anfordern. Welche weiteren Rechte gelten, hängt vom Dokument und der verantwortlichen Stelle ab.
Muss die Übersicht genau 18 Monate umfassen?
Das Gesetz nennt mindestens die 18 Monate vor der Anforderung. Du kannst einen längeren Zeitraum oder einen besonders wichtigen Abschnitt zusätzlich nennen. Formuliere den Zeitraum klar, damit die Kasse weiß, welche Monate du prüfen möchtest.
Darf ein Angehöriger die Unterlagen anfordern?
Ein Angehöriger sollte nicht allein wegen der familiären Beziehung mit einer Auskunft rechnen. Wenn du für die versicherte Person handelst, benenne deine Rolle und füge eine Vollmacht oder einen anderen passenden Nachweis deiner Vertretungsbefugnis bei. Die Pflegekasse darf deine Identität und die Berechtigung prüfen.
Muss ich die Anfrage per Einschreiben schicken?
Nein. § 108 SGB XI schreibt kein Einschreiben vor. Ein Einwurf-Einschreiben kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du den postalischen Zugang dokumentieren möchtest. Der Nachweis ersetzt nicht deine eigene Kopie des Schreibens und belegt nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
Kann die Pflegekasse die Antwort per E-Mail senden?
Das hängt vom sicheren Übermittlungsweg der Kasse ab. Für Leistungs- und Gesundheitsdaten solltest du ein sicheres Kassenportal oder den Postweg verlangen. Eine unverschlüsselte E-Mail ist nur dann sinnvoll, wenn die Kasse einen geeigneten Schutz und du diesen Weg ausdrücklich akzeptierst.
Der nächste Brief liegt schon bereit
Gleiche Seite, gleicher Weg: ausfüllen, Preis sehen, verschicken.
- Widerspruch gegen den Pflegegrad: Vorlage zum VerschickenDie Frist beträgt einen Monat. Trag Versichertennummer und Bescheiddatum ein, den Brief gibst du heute in Auftrag.
- Widerspruch gegen einen Bescheid der KrankenkasseDie Frist beträgt einen Monat. Trag Aktenzeichen und Bescheiddatum ein, den Brief gibst du heute in Auftrag.
- Patientenakte und Röntgenbilder beim Zahnarzt anfordernFordere deine kostenlose erste Kopie an und lass behandlungsrelevante Röntgendaten sicher an die neue Praxis senden.