Reha-Entlassungsbericht anfordern und weitergeben lassen
Nach einer Reha kannst du eine eigene Kopie des Entlassungsberichts anfordern. Hier trennst du die eigene Ablage von der begrenzten Einwilligung für den Versand an den Hausarzt.

Kurz gesagt: Nach einer Reha kannst du eine eigene Kopie des Entlassungsberichts bei der Reha-Einrichtung, der Deutschen Rentenversicherung oder dem zuständigen Kostenträger anfordern. Wenn dein Hausarzt den Bericht direkt bekommen soll, benenne die Praxis genau und erteile dafür eine eigene, auf diesen Bericht begrenzte Einwilligung. Ein Einwurf-Einschreiben ist nicht vorgeschrieben, kann den Zugang aber dokumentieren.
Fertige Vorlage für deine Reha-Einrichtung oder den Kostenträger. Du trägst den Aufenthalt, deine Versicherungs- oder Fallnummer und den sicheren Rückweg ein. Die direkte Weitergabe an eine benannte Praxis bleibt eine eigene Entscheidung.
Auf der Vorlagenseite findest du auch eine DOCX- und PDF-Datei zum Herunterladen.
Warum der Entlassungsbericht nach der Reha wichtig ist
Nach einer medizinischen Reha landet der Entlassungsbericht nicht immer dort, wo du ihn für den nächsten Termin brauchst. Vielleicht hat die Reha-Einrichtung ihn an den Kostenträger geschickt, aber nicht an deine neue Hausarztpraxis. Vielleicht liegt der Termin bei der Weiterbehandlung schon fest, während du selbst noch keine Kopie hast.
Der Bericht kann wichtige Informationen für die weitere Behandlung enthalten. Welche Diagnosen, Untersuchungen, Therapien, Empfehlungen oder Medikamente tatsächlich dokumentiert sind, hängt vom Aufenthalt und der Einrichtung ab. Verlass dich deshalb nicht auf eine Zusammenfassung am Telefon. Fordere den konkreten Bericht an und prüfe selbst, ob die Unterlagen vollständig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt, dass Betroffene grundsätzlich Einsicht in ihre medizinischen Daten und Unterlagen erhalten können. In der dort veröffentlichten Übersicht steht außerdem, dass eine Weitergabe des vollständigen Entlassungsberichts an behandelnde Ärzte eine Einwilligung der betroffenen Person voraussetzt.
Deine Kopie und der Versand an den Hausarzt sind zwei Dinge
Im guten Brief stehen zwei getrennte Anliegen:
- Deine eigene Kopie: Du bekommst den Bericht selbst und kannst ihn für deine Unterlagen, weitere Termine oder eine zweite Einschätzung aufbewahren.
- Eine direkte Weitergabe: Die Reha-Einrichtung darf eine Kopie an eine konkret benannte Praxis oder Stelle senden, wenn du dafür ausdrücklich einwilligst und die Einrichtung ihren sicheren Versandweg kennt.
Das eine ersetzt das andere nicht. Bitte die Einrichtung deshalb zuerst um deine eigene Kopie. Formuliere die Weitergabe an den Hausarzt als zusätzlichen, klar abgegrenzten Abschnitt. Wenn du keine direkte Übermittlung willst, schreibe das ebenfalls ausdrücklich. Dann bleibt der Empfängerkreis überschaubar.
Was in die Anforderung gehört
Der Empfänger muss den richtigen Aufenthalt und die richtige Person finden können. Nenne deshalb:
- deinen vollständigen Namen und deine aktuelle Anschrift,
- den Zeitraum des Reha-Aufenthalts,
- Versicherungsnummer sowie Fall- oder Aktennummer, soweit vorhanden,
- den konkreten Bericht, den du anforderst,
- den sicheren Weg für deine eigene Kopie,
- bei einer Weitergabe den Namen, die vollständige Anschrift und den sicheren Kontaktweg der Praxis.
Eine lange Krankengeschichte gehört nicht in den Brief. Für die Zuordnung sind die Nummern und der Aufenthalt wichtiger. Wenn du die Fallnummer nicht kennst, schreibe "nicht bekannt" und nenne die übrigen Daten trotzdem.
Die Einwilligung für die Weitergabe eng halten
Eine Formulierung wie "Bitte senden Sie alle meine Unterlagen an alle Behandler" ist zu weit. Sie lässt offen, welche Dokumente an wen gehen sollen. Benenne stattdessen eine Praxis und einen Zweck. In der Vorlage bezieht sich die Einwilligung nur auf eine Kopie des genannten Reha-Entlassungsberichts und auf die Weiterbehandlung durch den genannten Empfänger.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt für die Weitergabe an behandelnde Ärzte eine Einwilligung der betroffenen Person. Die Einrichtung kann dafür zusätzlich ihr eigenes Formular verlangen. Unterschreibe eine solche Erklärung erst, wenn Empfänger und Umfang stimmen. Eine Einwilligung darf außerdem nicht als Freifahrtschein für weitere Empfänger dienen.
Eine Einwilligung kannst du für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ändert aber nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Übermittlung, die bis dahin bereits erfolgt ist. Bereits versendete Unterlagen lassen sich nicht zurückholen. Wenn du widerrufen willst, wende dich direkt an die Stelle, die den Bericht weitergeben soll, und beschreibe den Bericht und den Empfänger eindeutig.
Einschreiben oder sicheres Portal?
Für die Anforderung ist ein Einschreiben nicht vorgeschrieben. Wenn die Reha-Einrichtung oder der Kostenträger ein sicheres Portal, einen geschützten Upload oder einen anderen verschlüsselten Weg anbietet, kann dieser für Gesundheitsdaten besser passen. Bitte nicht einfach eine unverschlüsselte E-Mail-Adresse in den Brief schreiben, wenn es eine sicherere Möglichkeit gibt.
Schickst du postalisch, ist ein Einwurf-Einschreiben oft die vernünftige Wahl. Die Deutsche Post dokumentiert dabei den Einwurf in den Briefkasten oder das Postfach. Damit kannst du später zeigen, wann dein Schreiben an der Empfängeradresse eingeworfen wurde. Der Zustellnachweis beweist aber nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
Speichere deshalb vor dem Versand eine Kopie des unterschriebenen Briefs. Hebe sie zusammen mit der Sendungsnummer, dem Auslieferungsbeleg und einer Liste der Anlagen auf. Der Vergleich der Einschreiben-Varianten erklärt die Unterschiede zwischen Einwurf, Übergabe und Rückschein.
So gehst du vor
- Neue Praxis fragen. Kläre, welche Teile des Berichts für den nächsten Termin benötigt werden und welchen sicheren Kontaktweg die Praxis nutzt.
- Richtige Stelle anschreiben. Verwende die aktuelle Anschrift der Reha-Einrichtung, des zuständigen Kostenträgers oder der Stelle, die deinen Bericht führt.
- Aufenthalt zuordnen. Trage Zeitraum, Versicherungsnummer und Fall- oder Aktennummer ein. Schreibe "nicht bekannt", wenn eine Nummer fehlt.
- Eigene Kopie verlangen. Nenne den sicheren Weg, auf dem du den Bericht selbst erhalten möchtest, und bitte um eine Information vorab, falls Kosten entstehen.
- Direkte Weitergabe bewusst entscheiden. Benenne nur dann eine Praxis, wenn sie den Bericht direkt erhalten soll. Beschränke die Einwilligung auf den genannten Bericht, Empfänger und Zweck.
- Nachweis aufbewahren. Speichere Brief, Anlagen, Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis. Bei einem Portal sicherst du die Eingangsbestätigung.
Vorlage: Reha-Entlassungsbericht anfordern
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Versicherungsnummer] [Reha-Einrichtung oder zuständiger Kostenträger] [Straße Hausnummer oder Postfach] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Anforderung meines Reha-Entlassungsberichts vom [Aufenthaltszeitraum] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir eine Kopie meines Reha-Entlassungsberichts für den Aufenthalt [Aufenthaltszeitraum] zur Verfügung. Meine Versicherungsnummer lautet [Versicherungsnummer]. Falls Sie eine Fall- oder Aktennummer führen, ordnen Sie die Anfrage bitte auch dieser zu: [Fall- oder Aktennummer]. Bitte senden Sie meine eigene Kopie auf folgendem sicheren Weg: [postalisch / Abholung / sicheres Portal]. Informieren Sie mich bitte vorab, falls für die angeforderte Kopie oder den gewählten Übermittlungsweg Kosten entstehen. Meine eigene Kopie und eine mögliche Weitergabe an eine andere Stelle sind zwei getrennte Anliegen. Für eine optionale direkte Übermittlung gilt: [Keine direkte Übermittlung gewünscht. / Ich bitte um Übermittlung an Name, vollständige Anschrift und sicheren Kontaktweg der Praxis.] Wenn ich dabei eine konkrete Praxis oder Stelle benenne, willige ich ausschließlich in die Übermittlung einer Kopie des genannten Reha-Entlassungsberichts an diesen Empfänger zum Zweck meiner Weiterbehandlung ein. Diese Einwilligung gilt nicht für andere Empfänger oder Unterlagen und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie für diesen Versand eine eigene Einwilligungserklärung benötigen. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir mit, wann und auf welchem sicheren Weg Sie die Unterlagen bereitstellen. Dieser Antrag ersetzt keine notwendige ärztliche Nachsorge. Bei akuten oder sich verschlechternden Beschwerden hole ich unverzüglich medizinische Hilfe. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Die ausfüllbare Fassung findest du auf der Vorlagenseite für den Reha-Entlassungsbericht. Wenn du den Brief ohne Drucker verschicken möchtest, kannst du die aktuelle Versandauswahl über FrankKi als Brief oder verfügbares Einschreiben prüfen. Die Vorlage für Patientenakte beim Zahnarztwechsel folgt einem ähnlichen Muster, ist aber auf die zahnärztliche Behandlungsakte und Röntgendaten zugeschnitten.
Wenn der Bericht fehlt oder die Weitergabe abgelehnt wird
Schick zuerst eine kurze Erinnerung an die Stelle, an die du den Antrag gesendet hast. Lege eine Kopie des ersten Schreibens und den Eingangs- oder Zustellnachweis bei. Bitte um eine konkrete Antwort, ob die Anfrage zugeordnet wurde, welche Identitätsprüfung fehlt und welcher sichere Versandweg vorgesehen ist.
Wenn die Einrichtung eine eigene Einwilligung verlangt, vergleiche sie mit deinem Anliegen. Stehen darin weitere Empfänger, ein größerer Dokumentenumfang oder ein anderer Zweck, bitte um eine engere Erklärung oder entscheide dich gegen die direkte Weitergabe. Deine eigene Kopie bleibt davon getrennt.
Bei einem Streit über den Zugang zu medizinischen Unterlagen oder bei einem möglichen Behandlungsfehler solltest du dir individuelle rechtliche oder medizinische Unterstützung holen. Warte bei akuten Beschwerden nicht auf den Entlassungsbericht und nicht auf die Antwort der Einrichtung.
Quellen
Ausfüllen, prüfen, abschicken. FrankKi druckt, frankiert und bringt den Brief zur Post.
Direkte Quellen, auf denen dieser Beitrag aufbaut.
- Deutsche Rentenversicherung: Weitergabe des Reha-Entlassungsberichts an Dritte Primary source
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte Primary source
- Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung Primary source
- Deutsche Post: Häufige Fragen zum Einschreiben Primary source
- Kann ich meinen Reha-Entlassungsbericht selbst anfordern?
- Ja. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt den Zugang von Betroffenen zu den eigenen medizinischen Daten und Unterlagen. Nenne die Reha-Einrichtung oder den zuständigen Kostenträger, den Aufenthalt und eine Versicherungs- oder Fallnummer, damit die Anfrage zugeordnet werden kann.
- Kann die Reha-Einrichtung den Bericht direkt an meinen Hausarzt senden?
- Das kann möglich sein, braucht aber eine klare Einwilligung für den konkret benannten Empfänger. Schreibe den Namen und die vollständige Anschrift der Praxis sowie den sicheren Übermittlungsweg in den Brief. Die Einrichtung kann zusätzlich ihre eigene Einwilligungserklärung verlangen.
- Muss ich meine eigene Kopie und die Weitergabe gemeinsam beantragen?
- Nein. Deine eigene Kopie und eine direkte Weitergabe sind zwei getrennte Anliegen. Wenn du nur deine Kopie möchtest, schreibe ausdrücklich, dass keine direkte Übermittlung gewünscht ist. So bleibt der Empfängerkreis klar.
- Kann ich die Einwilligung für die Weitergabe später widerrufen?
- Ja. Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ändert nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Übermittlung, die bis dahin bereits erfolgt ist. Wende dich dafür direkt an die Einrichtung und nenne den Bericht und den Empfänger eindeutig.
- Ist ein Einschreiben für die Anforderung nötig?
- Nein. Die Anfrage kann je nach Einrichtung auch über ein sicheres Portal, persönlich oder auf anderem akzeptierten Weg gestellt werden. Ein Einwurf-Einschreiben ist sinnvoll, wenn du den postalischen Zugang dokumentieren möchtest. Der Zustellnachweis beweist aber nicht automatisch den Inhalt des Umschlags.
- Ersetzt der Antrag eine ärztliche Nachsorge?
- Nein. Der Antrag beschafft Unterlagen. Bei akuten Beschwerden oder einer Verschlechterung solltest du nicht auf die Antwort der Reha-Einrichtung warten, sondern unverzüglich medizinische Hilfe holen.


